Was ändert sich bei den Corona-Regelungen? |
Was ändert sich für Apothekenangestellte bezüglich Tests, Quarantäne und Verdienstausfall? Die Apothekengewerkschaft Adexa erklärt die neuen Corona-Regelungen. / Foto: Shutterstock/hedgehog94
Apothekenangestellte sind neben medizinischen Fachkräften besonders gefährdet, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Viele Kolleginnen und Kollegen haben bereits Impfungen erhalten. Dennoch sind vor Ort Regeln zum Arbeitsschutz erforderlich.
Seit dem 11. Oktober gibt es für Privatpersonen keinen Anspruch mehr auf kostenlose Corona-Schnelltests. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind aber nach wie vor verpflichtet, ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen Test anzubieten. Das gilt für Geimpfte, Genesene und Ungeimpfte gleichermaßen. Alle Kosten trägt die Apothekenleitung.
Fallen Schnelltests positiv aus, was mitunter auch an Material-Fehlern liegen kann, folgt der zuverlässigere PCR-Test. Weitere Anordnungen erteilt das jeweilige Gesundheitsamt, etwa die Pflicht, in häuslicher Quarantäne zu bleiben. Tätigkeiten im Homeoffice gehören bei Apothekenangestellten eher zur Ausnahme. Möglich sind aber digitale Rezeptkontrollen, Abrechnungen oder das Online-Marketing.
Gut zu wissen: Für Angestellte gibt es weder die Pflicht, sich impfen oder testen zu lassen, noch den Status ihren Vorgesetzten mitzuteilen. Bei vollständig geimpften Teams könnten Vorgesetzte zwar Maßnahmen zum Arbeitsschutz lockern, etwa die Maskenpflicht im Backoffice. Doch zwischen Aufklärung, Diskriminierung und dem Schutz anderer Beschäftigter im Team ist es ein schmaler Grat. Und eine Impfpflicht sieht der Gesetzgeber derzeit nicht vor.
Mittlerweile spricht jedoch ein weiteres Argument für die Impfung: Spätestens zum 1. November 2021 werden Entschädigungen für den Verdienstausfall laut Infektionsschutzgesetz entfallen. Einige Bundesländer, etwa Baden-Württemberg (seit 15. September), das Saarland (seit 27. September) oder Rheinland-Pfalz (seit 1. Oktober), haben diese Maßnahme bereits umgesetzt. Adexa warnt jedoch alle Apothekenangestellten ausdrücklich davor, eine Infektion zu verschweigen und trotzdem zur Arbeit zu kommen. Das könnte unter Umständen eine Körperverletzung sein oder bei Schließung der Apotheke Schadenersatz-Forderungen nach sich ziehen.
Bei Urlaub im Ausland sollten Apothekenangestellte unbedingt vorab die Einreiseregelungen des Urlaubslandes beachten – und anschließend die Regelungen zur Rückreise. Das Auswärtige Amt informiert tagesaktuell über seine Webseite.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.