Was bringen das E-Rezept und die E-Patientenakte für alle? |
Schon länger sind E-Rezepte anstelle der gewohnten rosa Zettel auch über eine spezielle App oder einen ausgedruckten QR-Code einzulösen. Doch ein Start in größerem Stil verzögerte sich mehrfach auch wegen Technikproblemen. Inzwischen gibt es einen einfacheren Einlöseweg, bei dem man in der Apotheke die Versichertenkarte in ein Lesegerät steckt.
Per Gesetz soll es nun vom 1. Januar 2024 an für Ärztinnen und Ärzte verpflichtend werden, Rezepte elektronisch auszustellen. Eigentlich bestand die Pflicht schon ab Anfang 2022. Die Praxen sollten sich nun aber umstellen, denn zuletzt waren noch nicht überall die Voraussetzungen da. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert und beim Einstecken der Kassenkarte wird die Apotheke autorisiert, sie von dort abzurufen. Künftig soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden.
Vorankommen soll auch die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten. Dafür soll ein Gesetz ermöglichen, an einer zentralen Zugangstelle Daten verschiedener Quellen zu verknüpfen – etwa aus Krebsregistern und von Kassen. Dabei sollen Daten verschlüsselt (pseudonymisiert) werden. Für Daten, die in E-Patientenakten liegen, ist wieder ein Opt-out-Modell geplant: Sie sollen also zunächst eine Einstellung für »Datenspenden« zu Forschungszwecken bekommen, die man ablehnen kann. Lauterbach sagte, dies sei ein Durchbruch für die Forschung, um die Versorgung zu verbessern – etwa bei Krebs und bei Demenzstudien.
Ausgebaut werden sollen Angebote der Telemedizin wie zum Beispiel Videosprechstunden – das kann auch in ländlichen Regionen Lücken schließen. Dafür sollen Regelungen wegfallen, die den Praxen bisher nur für ein begrenztes Angebot eine Vergütung durch die Kassen sicherten. Ausgeweitet werden soll außerdem das Angebot bestimmter Gesundheits-Apps, die Patienten auf Rezept bekommen können.
Verbände des Gesundheitswesens begrüßten den Anschub für die E-Akten, wiesen aber auch auf Schwierigkeiten hin. Bis heute funktioniere die Technik so schlecht, dass es in der Regel mehrere Minuten dauere, bis die EPA überhaupt eingesehen werden könne, hieß es vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Benachteiligungen Schwerstkranker und Pflegebedürftiger, etwa mit Blick auf ein jetziges Recht auf einen Medikationsplan auf Papier.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen nannte den Zeitplan mit einer Einführung Anfang 2025 zu straff. Die kurze Frist sei ein richtiges Signal an die Industrie, so schnell wie möglich gut ausgereifte Produkte an den Start zu bringen. Damit Versicherte genug Zeit für eine informierte Entscheidung hätten und die Kassen zum Vorbereiten, solle die EPA für alle lieber erst im Juli 2025 kommen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.