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Kinderlebensmittel

Was bringt ein Werbeverbot?

Viele Kinderlebensmittel sind zu süß, zu salzig oder zu fettig. Dennoch vermarkten Lebensmittelunternehmen sie ganz gezielt an Kinder. Ein Werbeverbot könnte dem Einhalt gebieten, doch hilft es auch gegen ungesunde Ernährung und Übergewicht?
AutorCarina Steyer
Datum 22.04.2024  11:45 Uhr

Einschränkung nach Zielgruppe

Aktuell haben Lebensmittelkonzerne in Deutschland die Möglichkeit, den sogenannten »EU Pledge« zu unterzeichnen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung für ein verantwortungsvolles Kindermarketing. Sie wurde 2007 von den großen europäischen Lebensmittelkonzernen ins Leben gerufen und sieht unter anderem vor, Junkfood nicht an unter Zwölfjährige zu vermarkten und Lebensmittelwerbung verantwortungsvoll zu gestalten.

Verbraucherorganisationen und viele Fachgesellschaften kritisieren die Selbstverpflichtung bereits seit Längerem als unzureichend. Untersuchungen von Kinderlebensmitteln zeigen immer wieder, dass sich die Qualität der Produkte kaum verbessert. Begrüßt wurde deshalb, dass Bundesernährungsminister Cem Özdemir Anfang 2023 über ein geplantes Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel informiert hat. Zum jetzigen Stand sieht das Gesetz ein Werbeverbot für Lebensmittel vor, die zu viel Zucker, Fett oder Salz beinhalten. Welches Produkt darunter fällt, soll auf Grundlage der Nährwertprofile der WHO entschieden werden. Ausgenommen sind Obstsäfte, Milch und Joghurt, der nicht gesüßt wurde.

Wie einschränkend das Verbot ausfällt, soll künftig von der Zielgruppe der Werbekampagne abhängen. So ist geplant, dass Werbung, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet, sowohl in kinderrelevanten Medien als auch als Außenwerbung unzulässig sein soll. Das bedeutet: Werbeplakate mit ungesunden Lebensmitteln, die ausdrücklich als Snacks für Kinder beworben werden, dürften mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr plakatiert werden. Anders sieht es aus, wenn ungesunde Lebensmittel mit inhaltlich nicht auf Kinder abgestimmter Werbung beworben werden. Hier soll eine »Bannzone« von 100 Metern rund um Schulen und Kindergärten gelten.

Werbung in Medien soll während der Hauptnutzungszeiten von Kindern eingeschränkt werden. Demnach würde wochentags von 17 bis 22 Uhr, samstags von 8 bis 11 Uhr und 17 bis 22 Uhr sowie sonntags von 8 bis 22 Uhr keine Werbung für ungesunde Lebensmittel mehr zu sehen sein. Laut Ernährungsministerium sollen Influencer von dieser Regelung ebenfalls betroffen sein. Ausgenommen werden soll der Hörfunk. Die Aufmachung einzelner Produkte sowie Produktbeigaben betrifft das Gesetz allerdings nicht.

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