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Fit für die Zukunft?

Was das PTA-Reformgesetz bringt

Aktualisierte Lehrpläne und mehr Kompetenzen sollen den PTA-Beruf in Zukunft attraktiver machen. PTA-Forum erklärt, was es mit dem PTA-Reformgesetz genau auf sich hat.
Nicole Schuster
28.10.2022  16:00 Uhr

Ohne sie geht meist gar nichts: Die pharmazeutisch-technische Assistentinnen beziehungsweise pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) managen als »rechte Hand der Apotheker« viele Apotheken nahezu im Alleingang. Allerdings stehen sie, wenn sie pharmazeutische Tätigkeiten ausüben, unter der Aufsicht eines Apothekers. Im Berufsalltag beraten PTAs Kunden, verkaufen OTC-Präparate und geben Arzneimittel auf Rezept ab. Zum Aufgabenbereich gehören auch praktische Tätigkeiten, so stellt die Fachkraft Arzneimittel im Rezeptur- und Defekturmaßstab her, prüft Arzneimittel und Ausgangsstoffe und kann einfache Untersuchungen direkt am Patienten vornehmen wie die Bestimmung des Blutdrucks oder Blutzuckerwerts. PTAs sind auch kaufmännisch tätig, rechnen am PC Rezepte ab oder erstellen Dokumentationen. Der Beruf ist gerade für viele Frauen interessant, da er sich gut in Teilzeit ausüben lässt und sich die Arbeitszeiten in Absprache mit dem Team flexibel gestalten lassen.

Doch es gibt auch Schattenseiten. Zum einen ist das sicherlich die im Vergleich mit anderen Berufen eher geringe Entlohnung. Die Öffnungszeiten einer Apotheke sind nicht sehr familienfreundlich, was sich vor allem bei einer Vollzeitstelle bemerkbar macht. Die Ausbildung ist anspruchsvoll. In der Apotheke können fertige PTA das umfangreiche Wissen aber oft nicht ausreichend anwenden. Zudem sind ihre Kompetenzen bisher begrenzt. Das will der Gesetzgeber nun zumindest ansatzweise ändern.

Das neue PTA-Berufsgesetz

1968 wurde der PTA-Beruf erstmals gesetzlich geregelt. Seitdem ist viel Zeit vergangen und die Arbeit in der Apotheke hat sich verändert. Um den Beruf fit für die Zukunft zu machen und an die aktuellen Aufgaben- und Tätigkeitsschwerpunkte anzupassen, hatte die Bundesapothekerkammer (BAK) im Januar 2014 beim Bundesministerium für Gesundheit den Antrag gestellt, dass die PTA-Ausbildung aktualisiert wird. Aus dieser Initiative ist das PTA-Reformgesetz entstanden, das im Januar 2020 veröffentlicht wurde.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft. An diesem Tag löst das neue PTA-Berufsgesetz (PTAG, mit vollem Titel »Gesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten«) das derzeit gültige Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) ab. Das neue Gesetz reformiert zum einen die Ausbildung, zum anderen konkretisiert es das Berufsbild der PTA, insbesondere die pharmazeutischen Tätigkeiten.

Mehr Verantwortung

Eine wichtige und praxisrelevante gesetzliche Neuerung ist, dass Apothekenleitende ihren PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung übertragen können. Der Gesetzgeber hat aber auch verdeutlicht, dass eine Apotheke weiterhin nur geöffnet und betrieben werden darf, wenn ein Apotheker beziehungsweise eine vertretungsberechtigte Person anwesend ist. PTA werden nach wie vor nicht als vertretungsberechtigte Person gelten.

Weder die Struktur noch die Dauer der PTA-Ausbildung wurden verändert, sodass sich weiterhin an eine zweijährige schulische Ausbildung eine praktische Ausbildung von sechs Monaten in einer Apotheke anschließt. Zusätzlich sind während der schulischen Ausbildung ein Praktikum in einer Apotheke abzuleisten sowie eine Grundausbildung in Erster Hilfe außerhalb der schulischen Ausbildung.

Neu ist, dass die Ausbildung zukünftig auch in Teilzeit durchgeführt werden kann. Sie soll allerdings höchstens fünf Jahre dauern. Auszubildende können einen Antrag auf Verlängerung stellen, den die zuständige Behörde genehmigen muss.

Die Ausbildung schließt weiterhin mit einer staatlichen Prüfung ab, die aus zwei Abschnitten besteht. Der erste Abschnitt findet am Ende der schulischen Ausbildung statt, der zweite erfolgt, wenn die praktische Ausbildung in der Apotheke abgeschlossen ist. Nicht bestandene Teile der staatlichen Prüfung können Aus-bildende demnächst zwei Mal wiederholen statt wie bisher nur einmal. 

Moderner Lehrplan

Zur schulischen Ausbildung gehören sowohl theoretische als auch praktische Inhalte. Zum 1. Januar 2023 werden den Schulen an das PTA-Reformgesetz angepasste neue Lehrpläne vorliegen. Dafür haben Arbeits-gruppen in den einzelnen Bundesländern Muster-Lehrpläne entwickelt, nach denen die Schulen einheitlich arbeiten sollen. Die Muster-Lehrpläne orientieren sich an den Empfehlungen der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG). Der Unterricht wird sich aber nicht schlagartig am 1. Januar ändern. Das wäre auch schwer umsetzbar, da teilweise für neue Fächer noch neue Unterlagen erstellt werden müssen. Erst zum Ausbildungsstart im September 2023 müssen die Lehrkräfte ihren Unterricht anpassen. PTA-Schüler, die bereits in Ausbildung sind, betreffen die Änderungen nicht.

Inhaltlich wurde die schulische Ausbildung an die aktuellen Aufgabenschwerpunkte von PTA in der Apotheke angepasst. Im Bereich Chemie und bei den chemisch-pharmazeutischen Übungen und den Übungen zur Drogenkunde wurde gekürzt. Das Fach physikalische Gerätekunde ist als eigenes Unterrichtsfach sogar ganz entfallen. Der Stundenumfang der Ausbildungsinhalte rund um die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten hat indes zugenommen, wobei die Nutzung digitaler Medien ein neuer Schwerpunkt ist.

Das Fach Galenik wurde um das patientenindividuelle Stellen und Verblistern ergänzt. Das Fach Apothekenpraxis wurde zu »Apothekenpraxis, einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien« umgemodelt, die Inhalte Kommunikation und das Führen von Kundengesprächen gingen in das Fach »Übungen zur Abgabe und Beratung« ein. Durch das Reformgesetz sollen aber auch einige Inhalte wegfallen, die die Arbeitsgruppe der DPhG weiterhin für wichtig hält. Ein Beispiel ist die »Allgemeine Giftkunde«. Entsprechende Inhalte sind in die Empfehlungen weiterhin der DPhG inkludiert, allerdings gekürzt.

Noch ungeklärt ist, wie mit Diskrepanzen zwischen den neu geforderten Kenntnissen und Handlungskompetenzen und der Prüfungsordnung umgegangen wird. Letztere blieb nämlich unverändert. Eine Lösung dafür gibt es noch nicht, wie die Apothekerin Kerstin Wahlbuhl, Vorsitzende der DPhG-AG Theoretische und Praktische Ausbildung gegenüber PTA-Forum erklärt Wahlbuhl.

Vereinheitlichung als Ziel

Die halbjährige praktische Ausbildung ist in einer öffentlichen Apotheke oder in einer Krankenhausapotheke zu absolvieren, wobei mindestens drei Monate in der öffentlichen Apotheke stattfinden müssen. Die BAK hat dazu eine Richtlinie erstellt, durch die auch dieser Teil der Ausbildung eine bundeseinheitliche Struktur erhalten soll. Neben den Ausbildungsinhalten werden auch ein Musterausbildungsplan und Arbeitsbögen zur Verfügung gestellt. Diese und weiteres hilfreiches Material können auf der Homepage der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände heruntergeladen werden. Für Apothekenleitende besteht jedoch keine Pflicht, die Empfehlungen zu befolgen. Sie können davon abweichen, müssen jedoch eng mit der Schule zusammenarbeiten und den Ausbildungsplan in Absprache mit der Schule festlegen.

Die Neuerungen im Bereich Ausbildung stoßen überwiegend auf ein positives Echo. Es wird jedoch mitunter bedauert, dass die Dauer der Ausbildung unverändert bei zweieinhalb Jahren bleibt. Kritiker weisen auf die Fülle an Stoff hin und erinnern daran, dass sich in einem sich ständig im Wandel befindenden Bereich wie dem Apothekenwesen auch die Anforderungen stetig verändern. Andreas May, Bundesvorstand der Apothekengewerkschaft Adexa, erklärt auf Nachfrage von PTA-Forum: »In den letzten zwei Jahren sind in den Apotheken bereits einige neue Tätigkeiten dazugekommen. Auf solch unvorhersehbare Dinge im Berufsalltag könnte man in einer verlängerten Ausbildung viel flexibler reagieren.« Als weiteres Manko wird genannt, dass es keine geregelte Weiterentwicklung in dem Gesetz gibt.

Auch Michaela Jäger, Leiterin der Berufsgruppe PTA bei Adexa bedauert, dass es künftig in der Ausbildung nicht mehr Zeit für die komplexen Inhalte geben wird: »Es ist schade, dass wir uns mit der geforderten Verlängerung nicht durchsetzen konnten.« Nach wie vor sei der erforderliche Unterrichtsstoff für die zwei Jahre Schulzeit zu komprimiert. »Die erfolgten Anpassungen erscheinen mir mehr wie Kosmetik, damit man überhaupt etwas geändert hat«, gibt zu bedenken.« Den Leitfaden für die praktische Ausbildung in der Apotheke findet sie dagegen gelungen und hofft, dass dieser dafür sorgt, dass mehr PTA ein strukturiertes Praktikum bekommen.

Dr. Sandra Barisch, PTA-Botschafterin der Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker und Lehrerin an der Kerschensteinerschule Stuttgart begrüßt die Neuerungen der Ausbildung: »Die Schwerpunktlegung auf Digitalisierung, Beratung und die Anpassung der Stundenanzahl der einzelnen Fächer an die Apothekenpraxis sind absolut gelungen und ich freue mich sehr über die neuen Lehrplaninhalte«. Zusätzlich hätte sie sich allerdings Wahlpflichtmodule gewünscht. »Damit könnten sich PTA-Schülerinnen und -Schüler schon während der Schulzeit über die verschiedenen Aufgabengebiete und Einsatzmöglichkeiten für PTA informieren«, sagt Barisch.

Auswirkungen auf den Berufsalltag

Auch für zukünftige fertige PTA bringt das neue Gesetz Änderungen und das vor allem in Bezug auf erweiterte Befugnisse. So kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Pflicht zur Beaufsichtigung entfallen. Das ist möglich, wenn PTA eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren in der Apotheke in Vollzeit vorweisen können und die staatliche Prüfung mit einer Gesamtnote von mindestens »gut« abgeschlossen haben. Ist die Note schlechter, müssen sie zwei Jahre länger warten, brauchen also fünf Jahre Berufserfahrung. Bei PTA, die in Teilzeit arbeiten, verlängert sich die erforderliche Dauer der Berufserfahrung entsprechend.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass PTA regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen. Als Nachweis gilt ein gültiges Fortbildungszertifikat einer Apothekerkammer. Das Gesetz verlangt außerdem, dass PTA mindestens ein Jahr unter Verantwortung der Apothekenleitung gearbeitet haben, damit diese ihre Zuverlässigkeit eingehend prüfen konnte. Nach schriftlicher Anhörung hält der Apothekenleiter schriftlich oder elektronisch fest, in welchem Umfang und für welche pharmazeutischen Tätigkeiten die Aufsicht entfällt. Wenn später Zweifel an der zuverlässigen Ausführung entstehen, können PTA auch wieder unter Aufsicht gestellt werden. Die Aufsichtspflicht entsteht auch dann erneut, wenn PTA kein gültiges Fortbildungszertifikat mehr haben.

Auch an PTA, die noch nach dem alten Gesetz ausgebildet worden sind, hat der Gesetzgeber gedacht. Sie profitieren von der Kompetenzerweiterung ebenfalls, da diese in der ApBetrO verankert sein wird. Diese Neuerung wertet den Beruf ebenfalls noch einmal auf. Dazu Carmen Steves, Bundesvorsitzende des Bundesverbands PTA (BVpta): »Gelungen ist die Formulierung des Berufsbildes der PTA und die Kompetenzerweiterungen für Tätigkeiten, die PTA ohnehin schon in beschriebener Weise ausgeführt haben. Dies ermöglicht rechtliche Sicherheit«. Dennoch hätte sie sich grundlegendere Änderungen gewünscht. Eine wirkliche Reform, die den PTA-Beruf nachhaltig in die Zukunft bringt und die Vor-Ort-Apotheken personell, gesellschaftlich und politisch fördert, sei nicht gelungen. »Weitere Maßnahmen wie eine Umbenennung des Berufes und eine verankerte Weiterqualifizierung sind unter anderem notwendig«, betont Stevens.

Grenzen der Verantwortung

Zu beachten ist, dass in der ApBetrO Aufgaben genannt werden, bei denen die Pflicht der Beaufsichtigung bestehen bleiben muss. Dazu gehören die Herstellung von Parenteralia, patientenindividuelles Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln, die Abgabe von Betäubungsmitteln und Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid sowie die Abgabe von im Rahmen des Einzelimports eingeführten Arzneimitteln. Apothekenleitende können darüber hinaus Ausnahmen definieren, etwa Verordnungen auf Privatrezept. Bei diesen sind anders als bei Kassenrezepten, die in der Apotheke verbleiben, keine nachträgliche Kontrolle und kein korrigierendes Eingreifen mehr möglich. Ein weiteres neues Betätigungsfeld eröffnet sich für PTA im Bereich Ausbildung. Sie können zukünftig mit einer berufspädagogischen Zusatzqualifikation den eigenen Nachwuchs selbst ausbilden. Für Barisch trägt dieser Aspekt erheblich zur Attraktivität des PTA-Berufs bei: »Ich bin sehr gespannt auf die Umsetzung der Möglichkeit, dass PTA durch eine berufspädagogische Zusatzqualifikation eigenverantwortlich PTA-Praktikanten in der Apotheke ausbilden dürfen«. Sie hoffe, dass es hierzu schnell realistisch umsetzbare Curricula geben wird und sehr viele PTA diese großartige Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung nutzen werden.

Luft nach oben bleibt bei der Entlohnung. Wer mehr Kompetenzen hat, wünscht sich meist auch mehr Geld. Auch wenn viele Apothekeninhaber ihren PTA sicherlich gerne mehr zahlen würden, ist das für viele in der aktuellen Situation nicht finanzierbar. Sie können allerdings eine Belohnung immaterieller Art bieten und ihren PTA mit Wertschätzung und auf Augenhöhe begegnen. Das entgegengebrachte Vertrauen, dass PTA die ihnen übertragenen Tätigkeiten zuverlässig ausführen, kann die Freude am Beruf ebenfalls stärken.

Gemeinsam stärker

Der Gesetzgeber hat der PTA-Ausbildung zwar frischen Wind eingehaucht, die nächste Herausforderung besteht jedoch darin, junge Menschen für den Beruf zu begeistern. Der Adressat ist in erster Linie die sogenannte Generation Z, also junge Erwachsene, die im Zeitraum zwischen 1990 und 2000 geboren worden sind. Die kleinste Generation seit dem zweiten Weltkrieg braucht anders als vorangegangene Generationen kaum noch um Ausbildungsstellen zu kämpfen und ist so gefragt, dass sie sich für eine Anstellung nicht viel anzustrengen braucht. Entsprechend haben gute Noten und ein guter Schulabschluss für sie an Bedeutung verloren. Im Job ist ihnen eine ausgeglichene Work-Life-Balance wichtig. Die jungen Menschen sind digital aufgewachsen, im praktischen Alltag aber oft unselbstständiger.

Daraus leiten sich Chancen und Herausforderungen zugleich ab. Es ist sicherlich schwieriger, die Generation Z für Extra-Runden und Mehrarbeit zu motivieren. Andererseits lassen sich ihre Fähigkeiten und ihre Kenntnisse in der digitalen Welt nutzen. Schwächen wie eine geringere Selbstständigkeit lassen sich auffangen, indem die Apothekenleitung dem Nachwuchs erfahrene PTA als Mentoren zur Seite stellt, die bei Fragen zu praktischen Aspekten weiterhelfen. Das kann zum Beispiel Kundengespräche betreffen. Es können zusammen mit den jungen Menschen geeignete Formulierungshilfen und Standardsätze entwickelt und in Rollenspielen trainiert werden. PTA der »alten Schule« bleiben mit ihren Stärken also nach wie vor gefragt. Im besten Fall ergänzen sich die neuen Kompetenzen der jungen Generation mit denen der älteren und erfahreneren Mitarbeiter getreu dem Motto »gemeinsam stärker«.

»Nicht ausreichend einbezogen«

Was ist gelungen, wo könnte nachgebessert werden? Apothekerin Kerstin Wahlbuhl, Vorsitzende der AG Theoretische und Praktische Ausbildung der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG-AG), gab dazu gegenüber PTA-Forum ihre Einschätzung.

PTA-Forum: Was ist Ihrer Meinung nach am PTA-Reformgesetz gut gelungen?

Wahlbuhl: In der zum PTA-Reformgesetz gehörenden PTA-APrV wurden die Ausbildungsinhalte aktualisiert und dabei der Realität angepasst. Besonders gut gelungen ist der entstandene Austausch unter uns im ganzen Bundesgebiet verteilten PTA-Lehrkräften.

PTA-Forum: An welchen Stellen sollte noch nachgebessert werden?

Wahlbuhl: In der Ausbildung wurden unter anderem im Fach Apothekenpraxis die Inhalte stark verändert, jedoch blieb die Prüfungsverordnung unverändert, so dass Einiges nicht mehr zusammenpasst. Auf die notwendigen Änderungsvorschläge der DPhG-AG TuPA hat das für die PTA-APrV zuständige Ministerium – das Bundesgesundheitsministerium – bisher nicht reagiert. Es fehlt also noch die Nachbesserung in der Prüfungsverordnung.

PTA-Forum: Was wurde aus Ihrer Sicht nicht berücksichtigt?

Wahlbuhl: Zwar gibt es mit dem PTA-Gesetz und der zugehörigen PTA-APrV eine bundeseinheitliche Vorgabe, die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken wünschen im Endeffekt auch einheitliche, damit auch besser abschätzbare Kenntnisse, die PTA-Schülerinnen und -Schüler hätten oftmals gern deutschlandweit die gleiche Ausbildung.

Allerdings ist die PTA-Ausbildung Ländersache, und in den einzelnen Bundesländern sind sogar unterschiedliche Ministerien hierfür zuständig. Bei der Umsetzung des PTA-Reformgesetzes gelten somit Bundesland-abhängige unterschiedliche Vorgaben.

Die Ausgestaltung dieser Vorgaben für die Schulen erfolgten zumeist unter größter Geheimhaltung, dadurch intransparent, und manchmal unter der Leitung von Ministeriumsmitarbeitern ohne ausreichende pharmazeutische Kenntnisse. Hierbei wurde leider nicht in allen Bundesländern die fachliche Expertise der PTA-unterrichtenden Apotheker ausreichend einbezogen. Übrigens sind jetzt immer noch nicht alle Bundesländer mit der Umsetzung fertig, obwohl das PTA-Reformgesetz am 01. Januar 2023 in Kraft tritt. Zusammengefasst wurde im PTA-Reformgesetz bei der Umsetzung nicht berücksichtigt, die an den PTA-Schulen unterrichtenden Apotheker ausreichend einzubeziehen.

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