Was der erste Fall von Mpox-Klade Ib bedeutet |
Zu den Mpox-Symptomen zählen ein typischer Ausschlag sowie häufig auch allgemeine Krankheitssymptome. / © Adobe Stock/Ирина Старикова
Die erkrankte Person habe sich im Ausland mit dem Mpox-Virus Klade Ib infiziert, teilte das Robert-Koch-Institut (RKI) mit. Zuvor hatte »Bild« berichtet. Zuvor war in Schweden Mitte August der erste Fall mit dieser Mpox-Virus-Variante außerhalb des afrikanischen Kontinents bestätigt worden.
Infektionen mit der Klade IIb gibt es bereits seit Mai 2022 in vielen Ländern, auch in Deutschland. Todesfälle wurden dem RKI zufolge hierzulande noch nicht registriert. »Das RKI geht aktuell weiterhin nicht von einer erhöhten Gefährdung durch Klade-I-Viren in Deutschland aus, beobachtet die Situation aber sehr genau und passt seine Empfehlungen bei Bedarf an«, hieß es auf der Webseite der Behörde.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hatte im August wegen der zunehmenden Mpox-Verbreitung in Afrika eine »Gesundheitliche Notlage internationaler Reichweite« erklärt. Das ist die höchste Alarmstufe, die Behörden in aller Welt zu erhöhter Aufmerksamkeit bringen soll. Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen zeigte sich besorgt über die Geschwindigkeit, mit der sich Mpox in Afrika ausbreitet.
Nach dem Bekanntwerden des Falls in Schweden hieß es, die betroffene Person habe sich zuvor in Afrika aufgehalten. Die europäische Gesundheitsbehörde ECDC rechnete schon länger mit weiteren eingeschleppten Fällen in Europa. Das Mpox-Virus wird vorwiegend beim engen Haut-zu-Haut-Kontakt übertragen, etwa beim Sex oder beim engen Umarmen, Massieren und Küssen.
Für die medizinische Versorgung ergeben sich dem RKI zufolge nach aktuellem Stand keine anderen Maßnahmen. Es gibt Pockenimpfstoffe, die auch gegen Mpox wirken, das Risiko eines Krankheitsausbruchs reduzieren und den Krankheitsverlauf abmildern. Man gehe davon aus, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen Klade I wirksam seien. Die deutsche Impfkommission STIKO empfiehlt die Verwendung derzeit jedoch nur bestimmten Risikogruppen.
»Mögliche Auswirkungen auf die Empfehlungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst werden derzeit geprüft«, hieß es in einer Veröffentlichung von heute. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums teilte mit, Deutschland sei strukturell, gesetzlich und medizinisch auf das potenzielle Auftreten eines Mpox-Falls der Klade I vorbereitet.
Zu den Mpox-Symptomen zählen ein typischer Ausschlag sowie häufig auch allgemeine Krankheitssymptome wie Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen. Tödliche Verläufe sind in Ländern mit guten Behandlungsstandards selten. Bei Klade Ib treten vermutlich häufiger schwerere Krankheitsverläufe auf als bei Klade IIb, und sie soll ansteckender sein. Gesicherte Angaben dazu gibt die Datenlage derzeit allerdings noch nicht her. Infektionen der Klade I wurden bislang vor allem in Zentralafrika beobachtet.
Infizierten sollten ihre Wunden so weit wie möglich mit Kleidung oder Verbänden abdecken, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA). Falls das nicht möglich ist – etwa bei Hautveränderungen im Gesicht oder an den Händen – kann das örtliche Gesundheitsamt den Angaben zufolge eine häusliche Isolierung anordnen.
»Die Isolation endet, sobald der Ausschlag im Alltag mit Kleidung oder Verband abgedeckt werden kann oder der Ausschlag vollständig abgeheilt ist und alle Krusten abgefallen sind«, heißt es dazu. Nach Angaben des RKI kann das bis zu vier Wochen dauern.
Infizierte sollten jede Art von engem Kontakt mit anderen Menschen vermeiden, bis der Ausschlag abgeklungen und der letzte Schorf abgefallen ist, erklärt das RKI. Auch auf geschützten Sex solle verzichtet werden.
Nach Angaben des RKI besteht Ansteckungsgefahr, solange Symptome vorhanden sind. In der Regel gelte das bis zum Abfallen der Krusten. In Sperma könnten vermehrungsfähige Mpox-Viren aber möglicherweise auch nach dem Abheilen der Pusteln vorhanden sein. Deswegen sollte nach einer Erkrankung und dem Abheilen aller Wunden beim Sex acht Wochen lang ein Kondom benutzt werden.
Erkrankte, die mit anderen Menschen zusammenwohnen, sollten sich laut RKI möglichst nicht in denselben Zimmern aufhalten – zumindest so lange ihre Haut noch Wunden aufweist. »Ideal ist die Unterbringung in einem Einzelzimmer mit Zugang zu einem eigenen Badezimmer.« Auch der Kontakt zu Haustieren sollte vermieden werden.
Wer engen Kontakt mit einem oder einer Infizierten hatte, sollte sich nach Angaben der BZGA an das örtliche Gesundheitsamt melden und sich für 21 Tage beobachten. »In dieser Zeit sollten Kontakte gemieden werden.« Kontaktpersonen sollten außerdem zeitnah überlegen, ob eine Impfung infrage komme. Das Gesundheitsamt könne dazu beraten. Eine Quarantäne ist nach RKI-Angaben nicht erforderlich, solange die Kontaktperson frei von Symptomen ist.