Was für die Legalisierung von Cannabis geplant ist |
Der Gesundheitsminister rechnet frühestens 2024 mit einer bedingten Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. / Foto: Getty Images/juanma hache
Cannabis und Tetrahydrocannabinol (THC) sollen in Deutschland künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Geplant ist, die Produktion, die Lieferung und den Vertrieb von sogenanntem Genusscannabis innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zuzulassen. Über-18-Jährige sollen 20 bis 30 Gramm straffrei kaufen und konsumieren dürfen, eigener Anbau zum Eigenkonsum soll in begrenztem Umfang erlaubt werden. Anbau und Vertrieb von Genusscannabis sollen einer strikten staatlichen Kontrolle unterliegen. Der Vertrieb darf mit Alterskontrolle in lizenzierten Fachgeschäften erfolgen, gegebenenfalls auch in Apotheken. Das sehen die Eckpunkte zur »Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken« vor, die Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) am heutigen Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Das Bundeskabinett hatte das Eckpunkte-Papier zuvor verabschiedet.
Da es bisher durch EU-Verträge verboten ist, Cannabis in den Verkehr zu bringen, erhält die Europäische Kommission das Eckpunktepapier nun zu einer Vorabprüfung. »Wir gehen absolut offen mit dem Thema um und wollen eine Hängepartie unbedingt vermeiden«, sagte Lauterbach heute bei der Vorstellung der Eckpunkte. Erst, wenn die EU-Kommission grünes Licht gibt, kann das Bundesgesundheitsministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten. Wie lange das dauern wird, sei völlig unklar. Einen Plan B gebe es nicht. Wenn die EU-Kommission die Pläne für nicht umsetzbar halte, werde es keinen Gesetzentwurf geben. »Wenn alles gut läuft, kann Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland frühestens 2024 legal sein«, so der Minister.
Für Jugendliche unter 18 sollen der Kauf und Konsum von Cannabis auch künftig verboten bleiben. Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen Cannabisfachgeschäfte den Eckpunkte zufolge bestimmte Mindestabstände zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Das Cannabis soll komplett in Deutschland angebaut werden. Die gesamte Lieferkette soll staatlich kontrolliert werden, um den Gesundheitsschutz sicherzustellen und organisierte Kriminalität einzudämmen.
Cannabis darf den Eckpunkten zufolge ausschließlich in behördlich zugelassenen und überwachten Geschäften abgegeben werden. Andere Genussmittel wie Alkohol und Tabak dürfen dort nicht verkauft werden. Die Betreiber und das Personal dieser lizenzierten Geschäfte müssen Beratungs- und Präventionskenntnisse nachweisen. Die Rolle der Apotheken beim künftigen Vertrieb sei noch unklar. »Wenn es genügend lizenzierte Geschäfte gibt, ist derzeit noch nicht absehbar, ob Apotheken künftig Cannabis anbieten oder nicht«, sagte Lauterbach. Im Eckpunktepapier heißt es: »Um einerseits ein hohes Schutzniveau durch fachkundiges Personal und andererseits eine zügige und weite Verbreitung legaler Vertriebsstellen zu erreichen, könnte es sinnvoll sein, sowohl spezialisierte Fachgeschäfte als auch den Verkauf in Apotheken zuzulassen.« Ob und inwieweit ein Online- beziehungsweise Versandhandel an Privatpersonen durch behördlich zugelassene Geschäfte erlaubt werden soll, bedürfe noch weiterer Prüfung.
Einen einheitlichen Preis für das Genusscannabis soll es nach Informationen des Ministers nicht geben. Den Preis festzulegen, werde eine Herausforderung sein. »Er darf nicht zu hoch sein, damit nicht der Schwarzhandel das Geschäft übernimmt. Aber auch nicht zu niedrig, damit wir nicht Zulieferer für den Schwarzmarkt werden.«
Die Pläne der Bundesregierung sind umstritten. Insbesondere bei Apothekern und Ärzten stoßen sie auf Kritik bis hin zu Ablehnung. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) hat sich bereits im Februar gegen die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor gesundheitlichen Folgen gewarnt. Mit Blick auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sollte »jeglicher Cannabisgebrauch im Kindes- und Jugendalter vermieden werden«. Auch Apothekerverbände und ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening haben sich kritisch geäußert.