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Was gehört in die Hausapotheke?

Was gehört in die Hausapotheke – und was nicht? PTA-Forum hat Dr. Cordula Lebert befragt, wie man für den Notfall gut gewappnet ist. Die Fachapothekerin für Klinische Pharmazie aus Nürnberg muss es wissen: Sie berät seit Jahrzehnten zum sicheren Einsatz von Arzneimitteln und ist Mitautorin eines Patientenratgebers zum Thema.
Elke Wolf
23.11.2020  12:00 Uhr

Regelmäßiger Check-up

Lebert empfiehlt eine halbjährliche Überprüfung der Hausapotheke. Dabei sollten auch weitere Hilfsmittel wie Verbandsmaterial und das Fieberthermometer nicht außer Acht gelassen werden. »Klebefolien, Binden und Batterien können durchaus altern.« Nützlich hält die Fachfrau Vermerke für Einsatzgebiete auf den Verpackungen, etwa »bei Fieber«, »gegen Husten« oder »bei Durchfall«. Idealerweise ergänzt dies ein Hinweis auf die Dosierung wie »dreimal täglich jeweils eine Tablette«. Hier kann die PTA in der Offizin gute Vorarbeit leisten.

Lebert rät, die Packungsbeilage sowie den Umkarton am besten mit aufzubewahren. Der Beipackzettel enthält wichtige Hinweise zur richtigen Anwendung des Arzneimittels, ebenso Angaben zur sachgemäßen Lagerung und zur Haltbarkeit. Ihr Tipp: Anbruchsdatum dazu schreiben. Aber auch die Schachtel enthält übersichtlich dargestellt Informationen. Dort steht zum Beispiel, dass man ein Präparat vor Wärmeeinwirkung schützen soll, etwa Zäpfchen und bestimmte Salben. Andere wie Brausetabletten reagieren empfindlich auf Feuchtigkeit, einige Medikamente, die Vitamine enthalten, vertragen kein Licht. Bei diesen dient der Umkarton nicht nur der Information, sondern auch dem Schutz. Auch hierbei können PTA beratend tätig sein. »Wir müssen in der Regel bei allen Kunden damit rechnen, dass sie absolute Laien sind.«

Die Hausapotheke gehört an einen trockenen und kühlen Platz, der vor Lichteinfall geschützt ist. Das beliebte Badezimmerschränkchen bietet also keine idealen Voraussetzungen. Dafür ist beispielsweise der Flur, das Arbeits- oder das Schlafzimmer der Eltern geeignet. Die Hausapotheke wird kindersicher, wenn sie in einem abschließbaren Schränkchen ihren Platz findet und möglichst hochhängt. »Das ist wichtig, wenn Kinder oder Demenzkranke mit im Haushalt leben.«

Selbstmedikation hat Grenzen

Bei einem Beratungsgespräch sollte es die PTA nicht missen, darauf hinzuweisen, dass eine Bevorratung von Arzneimitteln ihre Grenzen hat. »Beschwerden, die der Kunde noch nie hatte, sollten vom Arzt abgeklärt werden«, nennt Lebert den Punkt, an dem es Zeit für einen Arztbesuch ist. »Auch manche Symptome fordern förmlich den Arztbesuch, wie etwa hohes Fieber oder vereiterte Stirnhöhlen. Je jünger der Patient ist, umso eher steht freilich der Praxisbesuch an.«

Im Notfall gilt es, Ruhe und einen klaren Kopf zu bewahren. Deshalb empfiehlt es sich, eine aktuelle Liste notwendiger Telefonnummern in die Hausapotheke zu legen. Dazu gehören neben den allgemeinen Notrufnummern für Notarzt und Feuerwehr die Nummern des Hausarztes oder Facharztes sowie von engen Vertrauten. Auch eine aktuelle Liste der Telefonnummern der Giftnotrufzentren gehört in die Hausapotheke. Diese ist von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. »In kürzerer Vergangenheit hat sich etwa der Giftnotruf für Nürnberg geändert. Da gibt es jetzt keinen mehr, die Nummer führt jetzt nach München.« Mögliche Vergiftungen sind laut Lebert nicht zu unterschätzen. »Besonders wer im ländlichen Raum wohnt, wo viele Gärten angelegt sind, sollte sich im Klaren darüber sein, welche unter den Pflanzen giftig ist. Eiben, Blauen Eisenhut oder Goldregen sieht man allenthalben. Hier kann die PTA bestens beraten.«

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