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Apothekenreform
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Was im Eckpunktepapier steht

Nachdem zuerst nur Medienberichte über das Eckpunktepapier von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorlagen, sind nun die Details bekannt – von Honoraranpassung bis hin zur PTA-Vertretung.
AutorKontaktPTA-Forum
Datum 22.12.2023  16:50 Uhr

Einleitend heißt es im Eckpunktepapier: Die Arzneimittelversorgung durch Apotheken sei derzeit flächendeckend sichergestellt, jedoch werde sie im ländlichen Bereich teilweise von nur wenigen Apotheken übernommen. Der Fachkräftemangel, ein wachsendes Stadt-Land-Gefälle in der Bevölkerung und die Abwanderung in andere Beschäftigungszweige würden perspektivisch zu Versorgungseinschränkungen in der Fläche führen können. »Deshalb wollen wir die notwendigen Rahmenbedingungen für eine bessere Arzneimittelversorgung durch Apotheken in der Fläche schaffen«, heißt es weiter.

Folgende Maßnahmen des BMG sind demnach geplant:

Honorierung

  • Die packungsbezogenen Zuschläge zur Vergütung von Notdiensten sollen sofort um rund 30 Prozent von 21 auf 28 Cent pro Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels erhöht werden. Die Apotheken erhalten dadurch für jeden Notdienst eine Pauschale in Höhe von rund 550 Euro.
  • Aktuell gilt ein erhöhter Apothekenabschlag bis zum 31. Januar 2025 von 2,00 Euro je Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels. Dieser soll ab dem 1. Februar 2025 wieder auf 1,77 Euro abgesenkt werden.
  • Der prozentuale Anteil der Apothekenvergütung soll bis 2026 stufenweise von 3 auf 2 Prozent abgesenkt werden. Die dadurch freigewordenen finanziellen Mittel sollen für eine entsprechende Erhöhung des Festzuschlags (Packungsfixum) verwendet werden.
  • GKV-Spitzenverband und Apothekerschaft sollen mit Wirkung zum 1. Januar 2027 eine Vereinbarung über die Anpassung des Festzuschlags treffen. Bisher wurde die Vergütung durch ein Verordnungsänderungsverfahren angepasst (Arzneimittelpreisverordnung). Bis spätestens Mitte 2026 soll die Vereinbarung vorliegen.

Telepharmazie und PTA-Vertretung

Laut Eckpunktepapier soll die Möglichkeit zur Telepharmazie geschaffen werden. So könnten Apotheken etwa Kunden in einer anderen Filialapotheke per Video beraten. Besteht eine solche telepharmazeutische Beratungsmöglichkeit mit einem Apotheker, sollen Apotheken und Filialen auch vorübergehend öffnen können, wenn eine erfahrene PTA vor Ort die Arzneimittelabgabe übernimmt. Die Herstellung parenteraler Arzneimittel, das Impfen und die Abgabe von Betäubungsmittel sollen weiter an die persönliche Anwesenheit eines Apothekers geknüpft bleiben.

Neue Aufgaben für Apotheken

Apotheken sollen Aufgaben im Bereich der Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen übernehmen, zum Beispiel als neue pharmazeutische Dienstleistungen oder Einbeziehung in Check-up-Untersuchungen.

Flexibilisierung und Entbürokratisierung

Geplant ist außerdem, die Bürokratie abzubauen und die Fachkräftegewinnung zu erleichtern. Dazu heißt es im Detail:

  • Ermöglichung flexibler Öffnungszeiten
  • Einfachere Gründung von Zweigapotheken in abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheke
  • Aufteilen der Filialleitung unter zwei Apothekern
  • Möglichkeit der Apothekenneugründung für approbierte Apotheker, die ihre Prüfung außerhalb Deutschlands bestanden haben; bislang können diese nur bestehende Apotheken übernehmen
  • Fachkräfte aus dem Ausland sollen bereits während des Anerkennungsverfahrens wie Auszubildende für pharmazeutische Tätigkeiten eingesetzt werden können
  • Prüfung von Beschäftigungsmöglichkeiten weiterer Berufsgruppen mit geeigneter Ausbildung für bestimmte unterstützende Tätigkeiten in der Apotheke
  • Prüfung von Möglichkeiten zur Entbürokratisierung bestehender Regelungen im Apothekenalltag, etwa die Möglichkeit zur Vorhaltung bestimmter Materialien in digitaler Form, den Entfall bestimmter Dokumentationsanforderungen sowie die Möglichkeit der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln in Kommissionierautomaten

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