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Antihistaminika der ersten Generation

Was ist bei der Abgabe an Senioren zu beachten?

Antihistaminika der ersten Generation haben mehrere Wirkungen: antiallergisch, sedierend und anticholinerg. Teilweise sind diese Effekte gewünscht, teilweise nicht. Besonders bei älteren Patienten ist die Einnahme mit möglichen Risiken verbunden, warnt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Juliane Brüggen
18.06.2021  14:00 Uhr

Während Antihistaminika der ersten Generation bei Allergien mittlerweile eine untergeordnete Rolle spielen, sind sie bei Schlafstörungen und Übelkeit eine wirksame, rezeptfrei erhältliche Therapieoption. Doxylamin und Diphenhydramin werden hauptsächlich zur kurzfristigen Behandlung von Schlafstörungen bei Erwachsenen angewendet, bei Dimenhydrinat steht die symptomatische Therapie von Übelkeit und Schwindel im Vordergrund. Die drei Arzneistoffe sind ZNS-gängig und haben sowohl sedierende als auch anticholinerge Effekte, die sich im Nebenwirkungsprofil widerspiegeln (unter anderem Schläfrigkeit, Schwindel, Muskelschwäche und Sehstörungen). Dies kann besonders bei älteren Menschen problematisch sein, da das Risiko für Gleichgewichtsstörungen, Stürze, Verwirrtheitszustände oder kognitive Störungen möglicherweise erhöht ist.

Das BfArM weist im Bulletin für Arzneimittelsicherheit (01/21) darauf hin, dass die Wirkweise von Antihistaminika der ersten Generation auf ein mögliches Risiko dosisabhängiger Nebenwirkungen schließen lässt, vor allem bei älteren Patienten. Die Studienlage sei aber grundsätzlich nicht ausreichend, um die Risiken handfest zu belegen. Das Bundesinstitut betont, dass gerade Apotheken bei der Aufklärung der Patienten eine wichtige Rolle einnehmen.

Auch in verschiedenen PIM-Listen (PIM = potentiell inadäquate Medikation) wird der Einsatz der Antihistaminika bei älteren Menschen kritisch gesehen. Die Listen (z. B. PRISCUS-Liste, FORTA-Liste) bieten eine Übersicht über Medikamente, die nach wissenschaftlicher Bewertung für ältere Menschen ungeeignet sind.

Nicht länger als zwei Wochen anwenden

Bei der Anwendung von Antihistaminika der ersten Generation, insbesondere bei älteren Menschen ab 65 Jahren, ist es sinnvoll, folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Niedrige Dosis wählen
  • Kurzfristig anwenden (in der Regel maximal zwei Wochen, insbesondere bei Schlafstörungen)
  • Empfehlungen in der Fach- und Gebrauchsinformation beachten

Es empfiehlt sich außerdem, die Patienten im Beratungsgespräch für mögliche Risiken und Nebenwirkungen zu sensibilisieren. Bei Personen, die Medikamente einnehmen oder andere Grunderkrankungen haben, sind Wechselwirkungen und Kontraindikationen zu bedenken.

Da Antihistaminika sedierend wirken, ist zum Beispiel die gleichzeitige Einnahme von anderen zentral dämpfenden Arzneimitteln und Alkohol zu vermeiden. Ebenso kann die Kombination mit anderen anticholinerg wirkenden Arzneistoffen wie Biperiden oder trizyklischen Antidepressiva problematisch sein. Zu den Kontraindikationen gehören Prostatahyperplasie, Engwinkelglaukom und Epilepsie.

Bald verschreibungspflichtig für Senioren?

Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SVA), der das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Fragen der Verschreibungspflicht berät, hat Anfang 2020 empfohlen, Doxylamin und Diphenhydramin ab dem 65. Lebensjahr der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Für Dimenhydrinat, das vorrangig bei Übelkeit und nur kurzfristig zum Einsatz kommt, sahen die Experten hingegen keinen Handlungsbedarf. Ob die Empfehlung des SVA umgesetzt wird, entscheidet das BMG.

Doxylamin ist bereits für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verschreibungspflichtig. Diphenhydramin und Dimenhydrinat unterstehen der Verschreibungspflicht, wenn sie parenteral angewendet werden.

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