| Isabel Weinert |
| 02.04.2026 17:00 Uhr |
Auf mehr medikamentöse Hilfe gegen Long/Post-COVID können Betroffene künftig durch neue Regelungen zum Off-Label-Use hoffen. / © Adobe Stock/africa-studio
Der unparteiische Vorsitzende des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Arzneimittel, Professor Dr. Josef Hecken, wird wie folgt zitiert: »Wir haben mit unseren heutigen Beschlüssen die Empfehlungen der Expertengruppe Long-Covid sehr schnell umgesetzt. Ein Off-Label-Use als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen wird damit möglich. Klar ist aber auch: Es besteht weiterhin dringender Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu guten Therapiemöglichkeiten bei Long/Post-Covid und natürlich auch bei ME/CFS. Off-Label-Use kann nur eine Behelfsoption sein, besser sind arzneimittelrechtlich abgesicherte Zulassungsverfahren«.
Bei den nun verordnungsfähigen Wirkstoffen handelt es sich um:
Der G-BA weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass im Off-Label-Use nur diejenigen Medikamente verordnungsfähig seien, bei denen der pharmazeutische Unternehmer die Haftungsübernahme erklärt habe. Der G-BA legt die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur rechtlichen Prüfung vor. Sie treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.