Was man über Keuchhusten wissen sollte |
Eine Keuchhusten-Infektion baut laut RKI keine lebenslange Immunität auf. Genesene seien maximal 10 bis 20 Jahre vor einer erneuten Ansteckung geschützt.
Keuchhusten ist eine meldepflichtige Erkrankung. Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gelten die Regeln des Infektionsschutzes, um andere Menschen vor der Erkrankung zu schützen. »Kinder und Erwachsene, die an Keuchhusten erkrankt sind oder bei denen der Verdacht auf Keuchhusten besteht, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen oder dort tätig sein«, heißt es beim BZgA-Informationsangebot »Infektionsschutz«.
Betroffene müssten die Gemeinschaftseinrichtung über die Erkrankung informieren. »Ein Aufenthalt in Gemeinschaftseinrichtungen ist in der Regel fünf Tage nach Beginn der Antibiotika-Therapie wieder erlaubt oder wenn durch einen Abstrich ein Verdacht auf eine Erkrankung ausgeräumt werden konnte, sofern der Gesundheitszustand es zulässt.« Ohne Antibiotika-Behandlung sei eine Wiederzulassung in der Regel drei Wochen nach Beginn des Hustens möglich.