Was Sie zum Corona-Bonus wissen müssen |
Auch an geringfügig Beschäftigte können Arbeitgeber auf Basis dieser Regelung zusätzliche Sonderzahlungen leisten. Denn da der Extra-Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und nicht zum monatlichen Entgelt zählt, hat es folglich auch keine Konsequenzen, wenn durch die Sonderzahlung die 450-Euro-Grenze überschritten wird.