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Was Sie zum Corona-Bonus wissen müssen

Bei den milliardenschweren Wirtschaftshilfen und Konjunkturprogrammen aufgrund der Corona-Pandemie ist auch für Arbeitnehmer etwas dabei: Der BVpta erklärt die wichtigsten Punkte rund um den steuerfreien Corona-Bonus.
AutorKontaktBettina Schwarz
Datum 24.06.2020  13:00 Uhr

Minijobber

Auch an geringfügig Beschäftigte können Arbeitgeber auf Basis dieser Regelung zusätzliche Sonderzahlungen leisten. Denn da der Extra-Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei ist und nicht zum monatlichen Entgelt zählt, hat es folglich auch keine Konsequenzen, wenn durch die Sonderzahlung die 450-Euro-Grenze überschritten wird.

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