Wer sehnt sich nicht nach einer Extraportion Licht, wenn es am Nachmittag schon dämmert? / © Getty Images/Sandy AKNINE
Von einer saisonal bedingten Depression, die auch Winterdepression genannt wird, ist die Rede, wenn sich bestimmte Symptome ausschließlich und wiederholt zu einer bestimmten Jahreszeit, typischerweise im Herbst und Winter zeigen. Dabei treten neben den klassischen Symptomen einer Depression wie Freudlosigkeit oder fehlender Antrieb laut Deutscher Depressionshilfe auch atypische Symptome auf – wie beispielsweise Heißhunger anstelle von Appetitverlust oder vermehrter Schlaf statt Schlafstörungen. Eine Winterdepression sei zudem seltener und meist weniger schwer als andere depressive Erkrankungen.
Eine wesentliche Rolle spielen die Hormone Serotonin und Melatonin, denn während das als Glückshormon bezeichnete Serotonin heruntergefahren wird, bildet der Körper im Winter verstärkt das Schlafhormon Melatonin. Auslöser dafür ist das im Winter deutlich knappere natürliche Licht. Bei einer Lichttherapie soll der Mangel an natürlichem Sonnenlicht ausgeglichen werden. Laut der Deutschen Depressionshilfe verbessert das das Befinden auch bei 60 Prozent der Patienten mit jahreszeitlich bedingter Depression.
Bei dem Test der Stiftung Warentest ging es nicht um die Frage, wie gut eine Lichttherapie wirkt, sondern nur darum, wie gut die Lampen technisch dafür aufgestellt sind. Getestet wurden 19 Lampen, darunter waren fünf »gut«, die meisten anderen »befriedigend«.
Für eine Lichttherapie werden 30 Minuten lang 10000 Lux empfohlen, die am Auge wirklich ankommen. Zum Vergleich: Ein bedeckter Sommertag liefert etwa 20.000 Lux, ein bedeckter Mittagshimmel im Winter 6000 Lux und die Allgemeinbeleuchtung in Wohnräumen nur noch 100 bis 300 Lux.
Der Test ergab:
Die Stiftung Warentest kommt laut Nachrichtenagentur dpa zu dem Ergebnis, dass selbst bei längerer Nutzung einer Tageslichtlampe keine Gefahr für Augen oder Haut bestehe. Sollten Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder Übelkeit auftreten, könne man den Abstand vergrößern oder die Zeit verkürzen.
Dennoch warnt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dass optische Strahlung zu therapeutischen Zwecken nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin eingesetzt werden solle. Denn die Frage, ob diese Therapieform angemessen und geeignet ist, hänge von der Diagnose und auch von einige Vorerkrankungen ab und müsse im Einzelfall ärztlich abgeklärt werden.
In den folgenden Fällen ist laut BfS Vorsicht geboten:
Vor allem bei vorliegenden Augenerkrankungen sollte im Vorfeld augenärztlich abgeklärt werden, ob die Lichttherapie mit künstlichen Strahlenquellen geeignet ist. Doch auch Menschen ohne Augenerkrankung sollten nicht über längere Zeit aus kurzer Distanz in eine so helle Lichtquelle blicken, warnt das BfS. Es weist zudem darauf hin, dass für die Sicherheit der Geräte immer der Hersteller verantwortlich ist, auch hinsichtlich photochemischer Netzhautschäden. Ein Tageslichtgerät sollte laut den Herstellerinformationen daher niemals UV-Strahlung oder Infrarot-Strahlung abgeben.