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Gesundheit am Arbeitsplatz

Was tun gegen Lärm und Dauerbeschallung

Dauerlärm schadet dem Gehör. Besonders im Beruf ist deshalb der passende Schutz wichtig. Aber auch die Geräuschkulisse im Großraumbüro oder Supermarkt kann stressen. Was kann man dagegen tun?
AutorKontaktdpa
Datum 16.09.2024  16:00 Uhr

Auch leise Geräusche können stressen

Geräusche müssen aber gar nicht immer besonders laut sein, um als belastend wahrgenommen zu werden – und teils massive Auswirkungen auf die Gesundheit zu haben. In der Fachsprache sind das die sogenannten extra-auralen Lärmwirkungen. Das betrifft vor allem Arbeitsplätze, an denen sich viele Menschen gleichzeitig aufhalten: Großraumbüros, Klassenzimmer oder Supermärkte zum Beispiel.

Der dauernde Geräuschpegel schädigt nicht das Gehör, wirkt aber auf der kognitiven Ebene und auf das vegetative Nervensystem. Die Folgen: Nervosität, Anspannung, Erschöpfung, Konzentrationsschwierigkeiten ebenso wie Magen-Darm-Probleme, hoher Blutdruck oder Herz-Rhythmus-Störungen. Schon ab einem Pegel von 30 dB(A) können sie auftreten. Zum Vergleich: Vogelzwitschern liegt bei ungefähr 50 Dezibel, ein Gespräch in normaler Lautstärke bei 60 Dezibel.

Laut Arbeitsstättenverordnung müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass Lärm und störende Geräusche an jedem Arbeitsplatz »so weit wie möglich reduziert werden«. Bei Tätigkeiten, die viel Konzentration erfordern, darf es nicht lauter sein als 55 dB(A), bei Routinetätigkeiten liegt der Maximalwert bei 70 dB(A).

Was tun gegen die Dauerbeschallung?

Was als störend wahrgenommen wird, sei jedoch individuell sehr unterschiedlich, sagt Sandra Dantscher. Was die eine kaum hört, bringt den anderen immer wieder aus der Konzentration. »Das sind messbare Effekte, das bildet man sich nicht ein.«

Besonders problematisch sei verständliche Sprache im Hintergrund: das Telefonat drei Schreibtische weiter oder das in Dauerschleife dudelnde Einkaufsradio im Supermarkt. Das Gehirn kann kaum anders, als sämtliche Informationen zu verarbeiten, und das kostet Energie. Solange die Vorgaben eingehalten werden, besteht aber kein Rechtsanspruch auf eine leisere Arbeitsumgebung. Trotzdem könne man sich beim Betriebsrat beschweren, sagt Arbeitsrechtsexpertin Nathalie Oberthür: »Wenn der Betriebsrat dann der Meinung ist, dass die Beschwerde berechtigt ist, kann er den Arbeitgeber auffordern, Abhilfe zu schaffen.« Führt das zu keiner Verbesserung, könne im nächsten Schritt die Einigungsstelle angerufen werden.

Es gibt durchaus Möglichkeiten, die Geräuschbelastungen zu reduzieren, auch im Großraumbüro. »Sinnvoll, das heißt tätigkeitsbezogen, zu gruppieren«, wäre ein erster Schritt, sagt Sandra Dantscher: Wer konzentriert programmieren muss, sollte nicht neben einem Dauer-Telefonierer sitzen müssen. Akustik-Decken und -Stellwände dämpfen den Schall, ebenso helfen Teppiche, den Trittschall zu reduzieren.

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