Was tun im Notfall? |
Verena Schmidt |
16.08.2024 15:00 Uhr |
Das kann böse enden: Spül- und Reinigungsmittel im Haushalt sind für die meisten Vergiftungsunfälle bei Kleinkindern verantwortlich. / Foto: Adobe Stock/New Africa
Die Zahl der registrierten Anrufe bei den Giftinformationszentren ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Allein das Giftinformationszentrum Nord (GIZ-Nord) mit Sitz in Göttingen, das für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zuständig ist, hat im Jahr 2022 mehr als 50.000 Anfragen erhalten – ein neuer Rekord, heißt es im Jahresbericht. Die häufigsten Vergiftungsunfälle im Kindesalter geschehen demnach durch die Einnahme von Haushaltsprodukten wie Reinigungsmitteln oder Produkten zur Körperpflege. Darauf folgen Arzneimittel und giftige Pflanzen. Erwachsene vergifteten sich dem GIZ-Nord zufolge am häufigsten mit Arzneimitteln.
Bunt, duftend, verlockend: »Spannende Säfte« wie Spül- und Reinigungsmittel, Shampoos, Flüssigwaschmittel und Weichspüler finden sich in jedem Haushalt – oftmals allzu leicht zugänglich für Kleinkinder. Nicht immer sind die Eltern extrem unvorsichtig und die Kinder komplett unbeaufsichtigt, wenn der Vergiftungsunfall passiert. Selbst bei der besten Betreuung könne es zu kurzen Momenten kommen, in denen die Eltern abgelenkt sind, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in der Broschüre »Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern«. Und das reicht oft schon aus. Das BfR beschreibt eine typische Situation: Mutter oder Vater putzen, das Kleinkind ist dabei und unter Aufsicht. Das Telefon klingelt oder der Paketbote ist an der Tür, die Eltern verlassen kurz den Raum. Das Putzmittel bleibt stehen, da die Eltern ja gleich zurück sind. Das Kind spielt in der kurzen Zeit mit dem bunten Saft und probiert ihn womöglich. Kommen die Eltern zurück, können sie meist nicht sicher feststellen, was genau passiert ist. Hat das Kind nur etwas Putzmittel verschüttet, von den Händen geleckt oder aus der Flasche getrunken?
Glücklicherweise verläuft die überwiegende Zahl dieser Art Giftunfälle harmlos. Denn viele Reinigungsmittel und Körperpflegeprodukte wirken nicht direkt giftig. Die enthaltenen Tenside reizen aber den Magen und führen häufig zu Erbrechen. Dabei kann viel Schaum entstehen, der eingeatmet und in die Lunge gelangen kann. Die Experten der Giftnotrufzentralen empfehlen in diesen Fällen die Gabe eines Entschäumers (Dimeticon/Simeticon), den viele Eltern ohnehin zu Hause vorrätig haben. Keinesfalls sollte Erbrechen ausgelöst werden. Anders als bei anderen Vergiftungsfällen sollte das Kind auch nur wenig Flüssigkeit trinken, um die Schaummenge nicht weiter zu erhöhen.
Bunt, duftend, verlockend: Reinigungsmittel oder Weichspüler bergen in Kinderhänden Vergiftungspotenzial. / Foto: Adobe Stock/bramgino
Deutlich gefährlicher sind Produkte, die ätzende Chemikalien oder konzentrierte Säuren enthalten, beispielsweise Abflussreiniger, einige WC-Reiniger und Entkalker. Sie können die Mundschleimhaut und die Speiseröhre verätzen. Es treten dann schnell Schmerzen, Schwellung und Rötung der benetzten Haut oder Schleimhaut auf. Symptome nach dem Verschlucken sind eine Schwellung der Lippen, deutlicher Speichelfluss und Erbrechen.
Hat das Kind zweifelsfrei ein Produkt mit ätzender Säure oder Lauge verschluckt, sollten die Eltern sofort den Notruf 112 alarmieren – das Produkt dabei bereithalten, um die Inhaltsstoffe einsehen zu können. Reste des Mittels müssen aus dem Mund entfernt werden, das Kind sollte sofort ein Glas Tee, Wasser oder Saft trinken, um die Säure oder Lauge zu verdünnen. Auch hier gilt: kein Erbrechen auslösen, damit die ätzende Flüssigkeit nicht noch einmal die Speiseröhre passiert.
Um Kinder vor einer Vergiftung mit Haushaltschemikalien zu schützen, können Eltern schon vorbeugend einiges tun. Das BfR rät unter anderem, Reiniger und Chemikalien niemals in Getränkeflaschen abzufüllen. Wasserkocher sollten während des Entkalkens mit einem Zettel markiert werden und nicht über Nacht stehen gelassen werden, um nicht etwa versehentlich Babynahrung mit dem Entkalker zuzubereiten. Auf ätzende Produkte, Lampenöle und flüssige Grillanzünder sollten Eltern von Kleinkindern möglichst ganz verzichten. Beim Einkauf sollten sie Reinigungsprodukte mit Warnsymbolen meiden und auf kindersichere Verschlüsse achten. Vielen Reinigungsmitteln wird ein Bitterstoff zugesetzt (wie Denatoniumbenzoat = Bitrex®, die »bitterste Substanz der Welt«), um sie ungenießbar zu machen. Nach einem Schluck würde das Kind die Flüssigkeit sofort wieder ausspucken.
Auch bunte Blüten und Beeren im Garten üben auf Kleinkinder oft eine magische Anziehungskraft aus. Schwere Vergiftungen durch Pflanzen kommen laut BfR jedoch zum Glück äußerst selten vor. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen giftigen Inhaltsstoffe gibt es kein typisches Beschwerdebild bei einer Vergiftung durch Pflanzen. In vielen Fällen treten nach dem Verzehr von Früchten, Blättern oder Blüten überhaupt keine Symptome oder lediglich mildere Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall auf. Wenn das Kind Pflanzenteile gegessen hat, sollten die Eltern sich sofort an ein Giftinformationszentrum wenden und möglichst unter Nennung des Pflanzennamens nach notwendigen Maßnahmen fragen.
Generell gilt: Pflanzenreste sollten schnell aus dem Mund des Kindes entfernt werden. Um die Giftstoffe im Magen zu verdünnen, sollte das Kind sofort ein Glas stilles Wasser, Tee oder Saft in kleinen Schlucken trinken. Auf keinen Fall Milch zu trinken geben – das kann die Aufnahme der Toxine noch beschleunigen. Erbrechen zu provozieren, ist meist nicht ratsam, da die Gefahr besteht, dass dabei toxische Substanzen in die Lunge geraten.
Die sieben deutschen Giftinformationszentren in Berlin, Bonn, Erfurt, Freiburg, Göttingen, Mainz und München sind unter der Telefonnummer 19240 plus örtliche Vorwahl (Ausnahme Erfurt: Tel. 0361 730 730) sowie online erreichbar.
Auskünfte zu folgenden Fragen sind bei einem Anruf wichtig:
Ebenso wie Reinigungsmittel sind auch Medikamente in nahezu jedem Haushalt vorhanden und können sowohl für Kleinkinder als auch Erwachsene zur Gefahr werden. Der »Klassiker« für Vergiftungsfälle ist das Analgetikum Paracetamol, da es eine leberschädigende Wirkung und geringe therapeutische Breite hat. Eine Paracetamol-Vergiftung führt zu Leberfunktionsstörungen bis hin zum Leberversagen. Die Vergiftung verläuft langsam – häufig bleiben die ersten 24 Stunden nach der Einnahme symptomfrei – und wird daher womöglich nicht erkannt. Auch unspezifische Symptome wie Oberbauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit und ein allgemeines Krankheitsgefühl sind möglich.
Bunte Kapseln und Tabletten können spannende Spielobjekte sein. Jegliche Arzneimittel sollten daher auf jeden Fall außer Reichweite von Kindern gelagert werden. / Foto: Adobe Stock/Wjatscheslaw Dumtschew
Die toxische Wirkung ist abhängig von der Gesamtdosis Paracetamol, die innerhalb von 24 Stunden oder mehreren Tagen eingenommen wurde. Ab Überschreiten der Tageshöchstdosis von 50 mg pro kg Körpergewicht kann es zu Leberschädigungen kommen: Bei einem 10 kg schweren Kind reicht also eine Tablette à 500 mg. Gefährlich wird es ab Dosen von mehr als 150 mg pro kg Körpergewicht. Als Antidot steht N-Acetylcystein zur Verfügung. Die auch als Hustenlöser genutzte Substanz wird in hoher Dosis (150 mg/kg) per Infusion verabreicht. Wird die Paracetamol-Vergiftung innerhalb von vier bis acht Stunden nach der Tabletteneinnahme entdeckt und behandelt, ist die Prognose für den Patienten in der Regel gut.
Das Giftinformationszentrum in Erfurt hat Ende vergangenen Jahres zur Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln gemahnt, welche in Form von Fruchtgummis angeboten werden. Es bestehe die Gefahr, dass Kinder die Gummibärchen und Co. für normale Süßigkeiten halten und diese dann in größeren Mengen naschen, sagte die Leiterin des Giftinformationszentrums in Erfurt, Dr. Dagmar Prasa, der Deutschen Presse-Agentur. Zwar sei eine einmalige Überdosierung dieser Präparate kein großes Problem, könne aber gefährlich werden, wenn es täglich passiere, so die Apothekerin und Humantoxikologin.
Der Giftnotruf hatte im vergangenen Jahr zehn Beratungsfälle verzeichnet, in denen Kinder übermäßig Nahrungsergänzungsmittel genascht hatten. Darunter waren auch Anfragen wegen des Verzehrs von Fruchtgummis mit Hexahydrocannabinol (HHC), einem halbsynthetischen psychoaktiven Cannabinoid, und dem schlaffördernden Hormon Melatonin.
Beispielhaft seien hier noch weitere Arzneimittel genannt, die für Kinder bereits in geringer Dosis gefährlich werden können. Antiarrhythmika wie etwa Amiodaron und Flecainid könnten zu lebensbedrohlichen Herzrhythmusstörungen führen, warnt das BfR. Bei diesen Wirkstoffen ist die Aufnahme von »nur« einer Tablette als gefährlich einzustufen – Eltern sollten umgehend den Notarzt alarmieren. Gleiches gilt bei der Einnahme von einer Tablette eines oralen Antidiabetikums wie Glibenclamid oder Glimepirid. Das kann zu einer Unterzuckerung führen, die über viele Stunden anhält; es können Bewusstlosigkeit und Krampfanfälle auftreten. Kinder müssen nach der versehentlichen Einnahme mindestens 24 Stunden in der Kinderklinik überwacht und behandelt werden. Wird die Einnahme erst durch Auffälligkeiten des Kindes bemerkt, beispielsweise durch plötzliches Schwitzen mit Heißhunger, Verwirrtheit, Ohnmacht oder einen Krampfanfall, ist der Notruf 112 zu alarmieren. Einem wachen, ansprechbaren Kind sollten Eltern sofort Traubenzucker, Apfelsaft oder Ähnliches verabreichen, so das BfR.
Auch bei trizyklischen Antidepressiva wie Amitriptylin, Clomipramin, Doxepin, Imipramin, Opipramol und Trimipramin sowie selektiven Serotonin-Wiederaufnahme-Hemmern (SSRI) wie Citalopram, Fluoxetin, Paroxetin, Sertralin und Venlafaxin reicht mitunter eine Tablette aus, um Schläfrigkeit und Wesensveränderungen hervorzurufen. Unruhe und Verwirrtheit mit und ohne Erbrechen sind ebenfalls möglich. In größeren Mengen können die Wirkstoffe zu Krampfanfällen und Herzrhythmusstörungen führen. Schläfrige oder verwirrte Kinder sollten Eltern in der Kinderklinik vorstellen – am besten die Medikamentenschachtel mitnehmen. Dauert der Weg zur Klinik länger als etwa 15 Minuten, rät das BfR, den Rettungsdienst zu alarmieren.
Nach Einnahme von Opioiden wie Buprenorphin, Codein, Fentanyl, Morphin, Oxycodon, Polamidon/Methadon, Tilidin oder Tramadol besteht bei erhöhten Mengen die Gefahr, dass Bewusstlosigkeit, verminderte Atmung und Krampfanfälle auftreten. Retardpräparate sind besonders gefährlich, wenn sie unbemerkt eingenommen werden und die Beschwerden verzögert, beispielsweise erst in der Nacht, auftreten. Das BfR rät, den Kinderarzt oder ein Giftinformationszentrum anzurufen. Kinder, die auffällig schläfrig sind, sollten in der Kinderklinik untersucht werden.
Für Eltern kleiner Kinder ist es ratsam, Aktivkohle (wie Kohle-Pulvis von Köhler Pharma) in ihrer Hausapotheke vorrätig zu haben. Die Medizinalkohle kann verschluckte Giftstoffe im Magen-Darm-Trakt binden, aus dem Körper transportieren und so Vergiftungen verhindern. Wichtig: Sie muss ausreichend hoch dosiert und eventuell mehrfach gegeben werden, da sich die Toxine auch wieder von der Oberfläche der Kohle lösen können, wenn ihre Konzentration im Gastrointestinaltrakt absinkt. Als Richtschnur zur Dosierung gelten 0,5 bis 1 g pro kg Körpergewicht für Kinder, maximal 30 bis 50 g und für Erwachsene ab 50 kg 50 g Aktivkohle. Nach der Initialdosis können Gaben in niedrigerer Dosierung alle ein bis vier Stunden folgen.
Aktivkohle kann Giftstoffe in Magen und Darm binden – sie muss jedoch
entsprechend hoch dosiert werden. / Foto: Adobe Stock/Comugnero Silvana
Statt Pulver können bei Vergiftungen prinzipiell auch Aktivkohle-Tabletten (wie Kohle-Compretten®) gegeben werden. Die Tabletten enthalten allerdings pro Stück 250 mg, für eine Dosis von 50 g braucht man also 200 Tabletten. Die Aktivkohle muss vor der Anwendung aufgeschwemmt werden, möglichst in stillem Wasser. Der Patient sollte dann die Suspension innerhalb einer Stunde nach dem Verschlucken des Giftstoffs trinken. Bei einer Überdosierung von Retardpräparaten kann die Gabe auch noch bis zu sechs Stunden später sinnvoll sein.
Ob die Gabe von Aktivkohle im Einzelfall angezeigt ist, sollten Eltern telefonisch mit einer Giftnotrufzentrale absprechen. Etwa bei Aspirationsgefahr oder wiederholtem Erbrechen raten Experten davon ab. Aktivkohle eignet sich auch nicht zur Adsorption von allen Giftstoffen. Bei organischen und anorganischen Salzen und Lösungsmitteln, zum Beispiel Salze von Eisenverbindungen, Lithium, Thallium, Cyanid (Blausäure), Methanol, Ethanol, Ethylenglykol und petroleumhaltigen Lösungsmitteln, ist die Gabe nicht angezeigt. Früher wurde Aktivkohle häufig gemeinsam mit einem Abführmittel, zum Beispiel Glaubersalz, gegeben. Das wird heute nicht mehr routinemäßig gemacht und sollte nur in Absprache mit einem Giftinformationszentrum erfolgen.
Der Herbst steht vor der Tür und damit auch die Pilzsaison. Wer selbst im Wald Pilze sammeln möchte, sollte vorsichtig sein, denn immer wieder kommt es zu fatalen Verwechslungen von Speisepilzen mit giftigen Doppelgängern. Champignons etwa sehen dem giftigen Karbolegerling zum Verwechseln ähnlich. Dieser kann innerhalb weniger Stunden nach der Mahlzeit Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen und Durchfall hervorrufen. Der Pantherpilz, der mitunter für einen Perlpilz oder Grauen Wulstling gehalten werden kann, löst wie der Fliegenpilz ein Vergiftungssyndrom mit Rauschzuständen, Gehstörungen und Krampfanfällen aus.
Vor allem der Grüne Knollenblätterpilz ist in Deutschland für die meisten Pilzvergiftungen verantwortlich. / Foto: Adobe Stock/Reim/Wirestock Creators
Für potenziell lebensbedrohliche Vergiftungsfälle durch Pilze ist in Deutschland aber vor allem der Knollenblätterpilz verantwortlich. Er wächst von August bis Oktober in Laub- und Laubmischwäldern und landet nicht selten versehentlich im Korb von Pilzsammlern. Der Kegelhütige Knollenblätterpilz etwa ähnelt einem weißen Champignon, der Grüne Knollenblätterpilz einem Täubling.
Das Tückische: Der Geschmack des Knollenblätterpilzes gibt keinen Hinweis auf seine Giftigkeit – er soll sogar recht schmackhaft sein. Vergiftungssymptome werden erst bis zu 24 Stunden nach der Pilzmahlzeit bemerkt, dann ist der giftige Inhaltsstoff α-Amanitin bereits im ganzen Körper aufgenommen. Betroffene klagen zunächst über Übelkeit, Erbrechen und Durchfall, nach ein bis zwei Tagen kommt es dann zu einer Schädigung der Leber, begleitet von Blutgerinnungs- und Nierenfunktionsstörungen. Ohne Therapie kommt es zum Leberversagen, das tödlich enden kann.
Wird die Pilzvergiftung aber früh erkannt und schnell behandelt, stehen die Heilungschancen gut. Neben einer Magenentleerung, der Gabe von Aktivkohle und Laxanzien steht als Antidot Silibinin (Legalon® SIL), das die Aufnahme von Amanitin in die Leberzellen verlangsamt, zur Verfügung. Bei fortgeschrittener Leberschädigung kommen spezielle Albumin-Dialyse-Verfahren zum Einsatz, bei einem totalen Leberversagen bleibt schließlich nur die Lebertransplantation.
Experten raten Pilzsammlern, gefundene Pilze vor dem Verzehr von Pilzsachverständigen bestimmen zu lassen. Keinesfalls sollte man sich allein auf Apps oder Pilzbücher verlassen, denn ein Foto reicht nicht für einen sicheren Verzehr aus. Auch Geruch und Festigkeit des Pilzes spielen eine wichtige Rolle bei der Bestimmung. Wer befürchtet, giftige Pilze gegessen zu haben, sollte den Notarzt rufen. Pilzreste und Erbrochenes sollten aufgehoben werden, um die Diagnose zu erleichtern.