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Digitalgesetz

Weg frei für die E-Patientenakte für alle

Digital vernetzt ist für viele Patienten bisher vor allem eines: das eigene Handy beim Sitzen im Wartezimmer. Nun ist ein Neustart für eine Anwendung beschlossen, die konkreten Nutzen bringen soll.
dpa
05.02.2024  12:00 Uhr
Weg frei für die E-Patientenakte für alle

Millionen Patienten sollen wichtige Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bald standardmäßig in einer elektronischen Akte parat haben. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg dafür frei und ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren. Nach den Plänen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sollen alle gesetzlich Versicherten Anfang 2025 E-Patientenakten bekommen – außer, man lehnt es für sich aktiv ab. Vorankommen soll auch die Forschung mithilfe von Gesundheitsdaten. Das Gesetz regelt außerdem den schon anziehenden Masseneinsatz elektronischer Rezepte.

Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sagte, die Regelungen stellten die Weichen dafür, dass digitale Lösungen wirklich bei den Menschen ankommen und ihnen auch einen spürbaren Nutzen bieten. »Die elektronische Patientenakte wird nur ein Erfolg und selbstverständlich zum Arztbesuch dazugehören, wenn alle wichtigen Daten dort abgelegt werden.« Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) betonten, dass noch viel Information der Versicherten nötig sei. Der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen warnte, die Frist bis Anfang 2025 sei »mehr als ambitioniert«. Auch die Praxissoftware müsse angepasst werden.

Lauterbach machte deutlich, dass es um eine Aufholjagd geht, damit das deutsche Gesundheitswesen nach vielen Verzögerungen Anschluss an die Digitalisierung findet. Der Kernpunkt ist, bisher verstreute Behandlungsdaten zusammenzuführen. Das soll Ärzten bessere Behandlungen ermöglichen und Mehrfachuntersuchungen sowie unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten vermeiden. Patienten sollen so auch selbst einen leichten Einblick bekommen, welche Daten es zu ihnen gibt.

E-Patientenakte für alle

Für elektronische Patientenakten (ePA) soll ein Durchbruch her – als ein persönlicher Datenspeicher, der einen ein Leben lang begleitet. Als wählbares Angebot wurden E-Akten schon 2021 eingeführt, bisher hat aber nur etwa ein Prozent der 74 Millionen gesetzlich Versicherten überhaupt eine. Erklärtes Ziel sind 80 Prozent bis 2025, und die Regierung schwenkt dafür auf das Prinzip »Opt-out« um: Die Kassen sollen breit informieren und bis zum 15. Januar 2025 für alle automatisch eine E-Akte einrichten – es sei denn, man widerspricht. Private Krankenversicherungen können demnach auch E-Akten anbieten.

Abrufbar sein soll die E-Akte mit bestimmten Identifikationsregeln über Apps der Kassen. Was Ärzteeinstellen und wer worauf zugreifen kann, soll man selbst festlegen können. Zuerst soll eine Medikamenten-Übersicht nutzbar sein, folgen sollen unter anderem Laborbefunde. Bei Kassenwechsel kann man die Daten mitnehmen. Ohne Smartphone soll man die ePA laut Ministerium in ausgewählten Apotheken einsehen können. Ombudsstellen der Kassen sollen Versicherte unterstützen, die die ePA nicht per App verwalten.

Auch Kinder und Jugendliche sollen eine E-Akte bekommen. Einen möglichen Widerspruch erklären würden dann die gesetzlichen Vertreter – also in der Regel Eltern, die die Akte ihrer Kinder zunächst auch verwalten. Spätestens mit 15 Jahren sollten Minderjährige die ePA dann selbstständig nutzen können, erläuterte das Ministerium grundsätzlich.

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