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E-Rezept

Weiter in der Testphase

Eigentlich war der bundesweite Rollout des E-Rezepts für Januar 2022 geplant – doch es hakte an zahlreichen Stellen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Voraussetzungen zur Einführung der elektronischen Verordnung geändert und die Testphase verlängert.
PZ
27.01.2022  09:00 Uhr

Es war ein Einlenken in letzter Minute: Kurz vor dem gesetzlich bundesweit verbindlichen Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Notbremse gezogen und die Testphase verlängert. Das geht aus einem Brief des BMG an die Gesellschafter der Gematik (zu denen auch der Deutsche Apothekerverband gehört) hervor.

Nach massiver Kritik der Gematik-Gesellschafter an der Umsetzung einer aus ihrer Sicht unausgereiften Funktionsfähigkeit des neuen, digitalen Verordnungssystems geht das BMG damit nun auf die Forderung der Leistungserbringer ein: Sie hatten sich zuletzt in einer gemeinsamen Mitteilung gegen die für Januar vorgesehene Einführung ausgesprochen. Viele Beteiligte hatten erhebliche Bedenken geäußert, ob angesichts des noch laufenden Feldtests der Gematik und nicht hinreichender Erprobung der gesamten Prozesskette eine fehlerfreie Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab Januar überhaupt möglich sein wird.

Mehr Engagement gefordert

Nun ist die Einführung also verschoben. Bis die entsprechenden Rahmenbedingungen stehen, soll der »kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden«, so das BMG. Dafür besteht das Ministerium aber auch auf mehr Engagement aller Beteiligten. Dies erfordere »deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten und einen entsprechenden Reporting-Prozess«. Sobald die vereinbarten Qualitätskriterien erfüllt seien, soll die Umstellung auf das E-Rezept laut BMG nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen. Konkrete Einzelheiten über das weitere Vorgehen und gegenseitige Pflichten will das BMG mit allen Beteiligten in den kommenden Wochen verbindlich festlegen. Die Gematik soll den Test- und Rollout-Prozess weiterhin eng begleiten.

Insbesondere beim Abrechnungsprozedere gab es zuletzt noch grundlegende technische Mängel, die erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Das belegte ein Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesverbands deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ). Krankenkassen könnten sich aufgrund dieser sicherheitstechnischen Mängel weigern, die Rezepte anzunehmen, so die Befürchtung der Juristen. Diese Mängel gilt es zu beheben.

Keine Pflicht zur Annahme

Für die Apotheken gilt seit dem 1. Januar: Offizinen, die bereits E-Rezept-ready sind und elektronische Verordnungen annehmen möchten, können dies tun. Eine Pflicht dazu besteht nicht. Wer E­-Rezepte annehmen möchte, muss vorher auf dem Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de den Schalter auf »E-Rezept empfangen« stellen.

Grundsätzlich müssen sich die Apotheken auf vielschichtige Verordnungswege einstellen. Die KBV hatte bereits Anfang November 2021 in Form einer Richtlinie eine Übergangslösung etabliert. Alle Praxen sollen bis zum 30. Juni 2022 nach wie vor das Muster-16-Rezept nutzen, wenn das Ausstellen von E-Rezepten technisch noch nicht funktioniert. Die elektronische Verordnung wiederum kann via Gematik-App oder als Token-Ausdruck auf Papier in die Apotheke gelangen. Und auch der Weg über die elektronische Gesundheitskarte (EGK) ist geplant. Bis das E-Rezept flächendeckend ausgerollt sein wird, dürfte noch einige Zeit vergehen.

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