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Weitere Insekten als Lebensmittel zugelassen

Bisher war es schon mit Mehlwürmern und Heuschrecken möglich, nun darf in der EU auch Pulver aus Heimchen und bestimmten Käfern im Essen landen. Das führt bei einigen zu Befürchtungen.
dpa
27.01.2023  10:00 Uhr

Insekten werden schon seit Jahrtausenden von Menschen weltweit gegessen. In der Europäischen Union gelten sie als neuartige Lebensmittel. Hierzulande schwanken Verbraucher zwischen Neugier und Ekel. Nach Mehlwürmern und Wanderheuschrecken dürfen nun auch Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln verarbeitet werden.

Was genau ist nun erlaubt?

Jedes neuartige Lebensmittel muss von der EU zugelassen werden. Per Durchführungsverordnung darf allein das vietnamesische Unternehmen Cricket One ab dem 24. Januar 2023 ein teilweise entfettetes Pulver aus der Hausgrille (Acheta domesticus) in der EU vertreiben. Das auch als Heimchen bekannte Tier war zuvor nach der Analyse wissenschaftlicher Studien in die Liste der neuartigen Lebensmittel aufgenommen worden. Ab dem 26. Januar dürfen auch Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) verarbeitet werden. Ähnliche Regeln gibt es schon länger für Wanderheuschrecken und Larven des Mehlkäfers (Tenebrio molitor, gelber Mehlwurm).

In welchen Lebensmitteln kann die Hausgrille vorkommen?

In allen möglichen. Ihr Pulver darf nun unter anderem in Brot und Brötchen, Keksen und Crackern, Backmischungen und Teigwaren, Soßen und Suppen, Fleisch- und Milchersatz, Kartoffelerzeugnissen oder Schokolade vorkommen. Die Produkte dürfen dann nicht als vegan oder vegetarisch ausgezeichnet werden.

Wird das bald breit zu finden sein?

Das wird sich zeigen. Bisher sei das Angebot an Lebensmitteln mit Insekten »wirklich ein ganz, ganz kleiner Nischenmarkt«, erklärt Lebensmittelchemiker Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Hierzulande sind aktuell nur wenige Produkte mit geringen Mengen an Insekten erhältlich – etwa Riegel oder Nudeln. Dass Insektenpulver in Kekse oder Mehl gemischt werde, liege »wirklich noch in weiter Ferne«, sagt Valet.

Kann es passieren, dass man Insekten isst, ohne es zu wissen?

Nein, denn Insekten müssen auf den Produkten gekennzeichnet sein. »Uns ist nicht bekannt, dass es irgendwie untergemischt wird«, sagt Verbraucherschützer Valet. Die EU-Kommission stellt klar: »Jede und jeder kann selbst entscheiden, ob er oder sie Lebensmittel aus oder mit Insekten kauft oder nicht.« Der Verordnung zufolge muss etwa in der Zutatenliste stehen: »Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren« oder »Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)«. Valet fordert hingegen eine deutliche Kennzeichnung auf der Verpackung »und zwar gut verständlich für alle, zum Beispiel ›Kekse mit Insekten‹ oder ›Nudeln mit Insekten‹.«

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