Weiteres Vorgehen für E-Rezept steht fest |
Ab 1. September müssen alle Apotheken »E-Rezept-ready« sein. / Foto: Imago Images/C. Hardt / Future Image
Bei der Einbeziehung der Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser kommt es dagegen zu einem regionalen Stufenmodell. Für sie soll die verbindliche Einführung des E-Rezepts zum 1. September 2022 zunächst nur in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein beginnen, sofern die technischen Voraussetzungen dort gegeben sind. Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes in weiteren Regionen sind alle beteiligten Leistungserbringer angehalten, von der freiwilligen Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Im Dezember soll die Digitalverschreibung dann zur Pflicht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Gesellschafter der Gematik – neben dem Bund auch Ärzte-, Klinik- und Kassenorganisationen – das Vorgehen im Herbst als Erfolg werten.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die bundesweite Einführung des E-Rezeptes ab 1. September 2022. »Wir stellen uns der digitalen Transformation und sind für die konsequente Einführung des E-Rezeptes«, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. »Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können.«
Dittrich sagt aber auch: »Ganz besonders wichtig für alle Apotheken ist, dass die Versorgung aller Patientinnen und Patienten weiterhin reibungslos funktioniert. Dazu gehört auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess von E-Rezepten abgestellt werden und bis dahin nicht zu Retaxationen führen, also dazu, dass die Apotheken aufgrund formaler Faktoren ihre Vergütung für ein Rezept nicht bekommen. In ein paar Monaten wird es softwareseitig einen Referenzvalidator, also eine Art Prüfmodul, geben, das die technische Prüfung der E-Rezepte übernimmt.«
Das E-Rezept kam bisher nur schleppend voran, eigentlich sollte schon seit Januar eine bundesweite Pflicht gelten. Nach Kritik aus der Ärzteschaft, die Probleme bei der Umsetzung befürchtete, wurde der Pflichtstart abgesagt. Derzeit läuft eine freiwillige bundesweite Erprobungsphase, in der in einem halben Jahr gut 24.000 E-Rezepte eingelöst wurden.
Gemessen an den 500 Millionen Papierverschreibungen pro Jahr ist das ein verschwindend geringer Anteil. Immerhin geht die Nutzungskurve auf niedrigem Niveau nach oben. Offen war, wann der bundesweite Pflichtstart sein soll. Heute verkündete die Gematik den Beschluss, demzufolge es eine bundesweite Pflicht vorerst nur für die Apotheken geben wird, und zwar ab dem 1. September. Bei der Einbeziehung der Arztpraxen und Krankenhäuser kommt es nun zu dem regionalen Stufenmodell, in dem Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein voranschreiten sollen.
Das E-Rezept gilt nur für gesetzlich Versicherte und nicht für Privatversicherte. Statt rosa Zettel bekommt der Nutzer einen Code auf sein Smartphone, mit dem er in der Apotheke das Medikament erhält. Wer die dafür nötige App nicht hat oder kein Smartphone benutzt, bekommt den Code ausgedruckt auf einem Zettel.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.