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Gematik-Beschluss

Weiteres Vorgehen für E-Rezept steht fest

Einem heute verkündeten Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gematik zufolge müssen Krankenkassen und Apotheken spätestens ab dem 1. September 2022 bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen.
AutorKontaktdpa/PTA-Forum
Datum 01.06.2022  16:00 Uhr

Bei der Einbeziehung der Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser kommt es dagegen zu einem regionalen Stufenmodell. Für sie soll die verbindliche Einführung des E-Rezepts zum 1. September 2022 zunächst nur in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein beginnen, sofern die technischen Voraussetzungen dort gegeben sind. Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes in weiteren Regionen sind alle beteiligten Leistungserbringer angehalten, von der freiwilligen Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen. Im Dezember soll die Digitalverschreibung dann zur Pflicht werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Gesellschafter der Gematik – neben dem Bund auch Ärzte-, Klinik- und Kassenorganisationen – das Vorgehen im Herbst als Erfolg werten.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) begrüßt die bundesweite Einführung des E-Rezeptes ab 1. September 2022. »Wir stellen uns der digitalen Transformation und sind für die konsequente Einführung des E-Rezeptes«, sagt DAV-Vorsitzender Thomas Dittrich. »Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können.«

Dittrich sagt aber auch: »Ganz besonders wichtig für alle Apotheken ist, dass die Versorgung aller Patientinnen und Patienten weiterhin reibungslos funktioniert. Dazu gehört auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess von E-Rezepten abgestellt werden und bis dahin nicht zu Retaxationen führen, also dazu, dass die Apotheken aufgrund formaler Faktoren ihre Vergütung für ein Rezept nicht bekommen. In ein paar Monaten wird es softwareseitig einen Referenzvalidator, also eine Art Prüfmodul, geben, das die technische Prüfung der E-Rezepte übernimmt.«

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