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Rezeptur-Video

Welche Angaben aufs Etikett müssen

Ohne ordentliche Kennzeichnung sollte kein Arzneimittel den Ort seiner Herstellung verlassen. Welche Angaben aufs Etikett einer Rezeptur müssen, ist von der Art der Herstellung abhängig. Die wichtigsten Fakten fasst unser Rezeptur-Video zusammen.
Elke Wolf
30.01.2025  08:30 Uhr

Auf jeder Rezeptur muss als Erstes vermerkt werden, für wen das Arzneimittel bestimmt ist und um was es sich dabei eigentlich handelt, also der Name des Arzneimittels genauso wie die Konzentration des Wirkstoffs. Dann folgen Anwendungshinweis und Dosierung. Handelt es sich etwa um eine Suspension, ist der Hinweis »Vor Gebrauch umschütteln« farbig hervorzuheben. Solche Anwendungshinweise hätten unter allen anderen Angaben für den Patienten im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit die größte Bedeutung, erklärt Apothekerin Dr. Sandra Barisch im Erklär-Video unten .

Des Weiteren müssen Angaben zum Herstellungstag und zur Verwendbarkeit gemacht werden. »Hier empfiehlt sich die Nennung eines konkreten Datums. Am besten orientiert man sich dabei an den entsprechenden NRF-Listen oder an speziellen Untersuchungen des ZL, die etwa bezüglich einer Paracetamol-Suspension vorliegen«, rät Barisch.

Klassischerweise stehen auf der rechten Seite des Etiketts die Wirkstoffmenge, weitere Bestandteile sowie zusätzliche Hinweise. Beispiel: Bei einer Paracetamol-Suspension muss der Warnhinweis »Ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als von der Apothekerin oder dem Apotheker empfohlen« aufgebracht werden. Nicht zu vergessen sind zudem die Kontaktdaten der Apotheke.

Handelt es sich bei dem hergestellten Arzneimittel um eine Defektur, sind laut Barisch drei weitere Angaben auf dem Etikett erforderlich:

  • die Chargenbezeichnung
  • der Hinweis »Für Kinder unzugänglich aufbewahren«
  • in Abhängigkeit von der Einstufung des verarbeiteten Wirkstoffs »apothekenpflichtig« oder »verschreibungspflichtig«

Liegt der Rezeptur ein Fertigarzneimittel zugrunde, muss auch dieses bei der Kennzeichnung berücksichtigt werden. Auf dem Etikett einer solchen Rezeptur muss also der Name des Fertigarzneimittels inklusive des Herstellers und der Konzentration aufgeführt werden. »Nicht zwingend erforderlich, aber in der Literatur empfohlen ist aus Transparenzgründen die Nennung der Chargenbezeichnung und sämtlicher weiterer Bestandteile des verarbeiteten Fertigarzneimittels«, empfiehlt die Rezeptur-Expertin im Video.

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