Wenn der Job die Haut schädigt |
Der Pricktest kann Hinweise auf mögliche Ursachen einer Dermatose geben. / Foto: Adobe Stock/Microgen
Berufsbedingte Hauterkrankungen führen in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern die Liste der angezeigten Berufserkrankungen an. Allein im Jahr 2020 wurden bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 18.345 Verdachtsfälle gemeldet, von denen sich 15.797 bestätigt haben.
Besonders betroffen sind Personen in Gesundheitsberufen und dem Friseurgewerbe. Aber auch in Metallbetrieben und Reinigungsunternehmen, in der Gastronomie, in Bäckereien und Konditoreien, bei Floristen sowie im Bauwesen sind Berufsdermatosen verbreitet. Die jeweiligen Auslöser können ganz unterschiedlich, mitunter aber auch sehr ähnlich sein (siehe Tabelle). In allen Fällen ist es jedoch so, dass der wiederholte oder über längere Zeit bestehende Kontakt mit dem jeweiligen Auslöser die natürliche Hautbarriere schädigt. Erstes Anzeichen dafür ist eine trockene, raue Haut, die sich zu röten und schuppen beginnt. Bleibt die Hautirritation weiter bestehen, können sich kleine Risse und Plaques auf der Hautoberfläche bilden. Mediziner sprechen nun von einem irritativen Ekzem, das in der Regel auf die exponierten Hautflächen begrenzt bleibt. Besonders betroffen sind bei den meisten Patienten die Hand- und Fingerrücken, danach folgen Handinnenflächen und Unterarme.
Die zweite große Gruppe der Berufsdermatosen bilden die Kontaktallergien. Oft kommen sie gemeinsam mit einem irritativen Ekzem vor, denn die Schwächung der Hautbarriere und die beginnende entzündliche Veränderung erleichtern die Allergieentwicklung. Besonders gefährdet sind Menschen, die eine genetische Veranlagung für Allergien besitzen. Besonders junge Neurodermitis- und Allergiepatienten sollten dies bei der Wahl ihres Berufes bedenken, rät die Deutsche Haut und Allergiehilfe e.V. (DHA).
Beruf | Stoffe, die zu Hautirritationen oder Allergien führen können |
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Friseure | Dauerwellmittel, Haarfarben, Blondiermittel, Koservierungsstoffe, Pflanzenextrakte, Gummihandschuhe (Naturlatex) |
Bäcker und Konditoren | Weizen-, Roggen-, Sojamehl, Aromen und Gewürze (Vanille, Bittermandel, Anis, Orangenschalen, Zimt), Konservierungsmittel |
Gärtner und Floristen | Zierpflanzen (Primeln, Chrysanthemen), Pflanzenschutzmittel |
Bauarbeiter, Maurer, Fliesenleger | Zement, Frischbeton, Kunststoffe (Chromationen, Kobaltverbindungen, unausgehärtete Epoxidharze und Härter, Isocyanate) |
Metallarbeiter | Kühlschmierstoffe, Korrosionsschutzmittel, Ethanolamine, Tallöl, Mineralöl, Metalle (Nickel-, Kobalt-, Cromationen), Metallkleber (Epoxidharze, Acrylate, Härter) |
Köche und Küchenhilfen | Lebensmittel (Mehl, Fleisch, Fisch, Krustentiere, Gewürze, Konservierungsstoffe, Farbstoffe), Reinigungsmittel, Gummihandschuhe (Naturlatex) |
Heil- und Pflegeberufe | Desinfektionsmittel (Formaldehyd, Glutaraldehyd, Chlorkresol, Phenole), Medikamente (Antibiotika, Lokalanästhetika), ätherische Öle, Gummihandschuhe (Naturlatex) |
Reinigungsdienste | Detergenzien (Tenside), Desinfektionsmittel, Duftstoffe, Gummihandschuhe |
Zu den typischen Symptomen einer Kontaktallergie gehören Hautrötungen, Pusteln und Bläschen. Dazu kommen ein heftiger Juckreiz und/oder ein stärkeres Brennen. Im Gegensatz zum irritativen Hautekzem bleiben Kontaktallergien nicht auf die exponierten Hautstellen begrenzt. Sie können sich auf den ganzen Körper ausbreiten, auch wenn diese Körperstellen nie mit dem Allergen in Kontakt gekommen sind.
Berufsbedingte Hauterkrankungen sind oft hartnäckig und können lange Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verursachen. Bleiben sie unbehandelt, lässt sich ein Ausstieg aus dem Beruf meist nicht vermeiden, da die rissigen, entzündeten Hände das Zugreifen fast unmöglich machen. Betroffene sollten sich deshalb nicht scheuen, frühzeitig zum Hautarzt zu gehen. Am besten bereits dann, wenn die Haut trocken wird oder erste Rötungen zeigt.
Ist ein Zusammenhang zwischen der Hauterkrankung und der Berufstätigkeit wahrscheinlich, können Hautärzte – mit Zustimmung des Patienten – das sogenannte Hautarztverfahren einleiten. Es wurde von der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) mit dem Ziel entwickelt, berufsbedingten Hauterkrankungen vorzubeugen und Betroffenen zu ermöglichen, ihre berufliche Tätigkeit fortzusetzen. Dafür können sämtliche Präventionsmaßnahmen in Anspruch genommen werden, die helfen, die Entwicklung der Erkrankung zu stoppen. In leichteren Fällen reichen oft schon abgestimmte Hautschutz- und Hautpflegepräparate oder lokale Bade- und Bestrahlungstherapien, die Hautärzte zu Lasten der Berufsgenossenschaft verordnen können. Ist die Berufsdermatose ausgeprägt, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für eine stationäre Heilmaßnahme.
Der Arbeitgeber muss zu Beginn des Verfahrens nicht informiert werden. Jedoch kann es sinnvoll sein, eine Zusammenarbeit anzustreben. Mitunter ist es notwendig, dass Arbeitsabläufe vor Ort überprüft und eventuell umgestaltet werden, um einen besseren Hautschutz zu erreichen. Auch diese Kosten übernimmt die Berufsgenossenschaft.
Damit Berufsdermatosen am besten gar nicht erst entstehen, sind im Rahmen des Arbeitsschutzes abhängig von der Branche verschiedene Präventionsmaßnahmen verankert. So ist zum Beispiel für Friseure vorgesehen, dass ein regelmäßiger Wechsel zwischen Feucht- und Trockenarbeit stattfindet, geeignete Schutzhandschuhe zur Verfügung stehen und alle Beschäftigten mit einem Hautschutzplan über sinnvolle Hautschutz- und Hautpflegemaßnahmen informiert werden. Auch von der Berufsgenossenschaft gibt es Leitlinien zur Prävention. Demnach sollten alle Berufstätigen mit einem erhöhten Hauterkrankungsrisiko regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch Arbeitsmediziner oder Hautärzte wahrnehmen. Sie können Handekzeme bereits in der Anfangsphase erkennen, sodass Patienten die Auslöser künftig stärker berücksichtigen oder sogar ganz vermeiden können. Dass Berufsdermatosen trotz Präventionsmöglichkeiten so weit verbreitet sind, liegt auch an der praktischen Umsetzung durch die Beschäftigten, sagt Professor Dr. Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena, im Experten-Interview der DHA. Solange keine Hautprobleme bestehen, würden Präventionsmaßnahmen oft nicht konsequent angewendet. Erfahrungsgemäß steige die Verwendung von Hautschutzmaßnahmen, wenn Hautprobleme auftreten.
Die meisten Betroffenen mit Handekzemen können ihre Beschwerden mit Hilfe des Hautarztverfahrens in den Griff bekommen. Das zeigen die Daten der DGUV deutlich. Von den 15.797 Menschen, die 2020 eine Berufsdermatose bestätigt bekommen haben, mussten nur 381 ihren Beruf aufgrund der Hauterkrankung aufgeben. Anders sieht das beim Plattenepithelkarzinom und seiner Vorstufe aus, der aktinischen Keratose. Beide sind seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Im Jahr 2020 wurden 7.112 Verdachtsfälle gemeldet, 4.023 wurden bestätigt und als Berufskrankheit anerkannt. Alle Erkrankten mussten aus ihrem Beruf ausscheiden. Hautkrebs gilt heute als zweithäufigste Berufskrankheit.
Das Risiko einer berufsbedingten Hautkrebserkrankung steigt mit der Zeit, die während der Arbeit im Freien verbracht wird. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) geht derzeit von rund 2,4 Millionen Beschäftigten im Freien aus. Eingeschlossen hierbei sind alle Menschen, die über 60 Prozent der Arbeitszeit unter freiem Himmel verbringen. »Laut der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge liegt eine intensive Belastung durch UV-Strahlung am Arbeitsplatz bereits dann vor, wenn sich Beschäftigte regelmäßig eine Stunde oder länger am Tag draußen aufhalten«, erläutert Professor Dr. Eckhard Breitbart, Dermatologe und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e. V. (ADP) in einer Pressemitteilung der Deutschen Krebshilfe. Auf dieser Basis hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die UV-Exposition am Arbeitsplatz untersucht. »Wir schätzen, dass insgesamt etwa 5,9 Millionen Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit häufig der UV-Strahlung ausgesetzt sind.«
Auch viele Nebenjobs und geringfügig Beschäftigte zählen dort mit hinein«, sagt Claudia Strehl vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine intensive UV-Strahlungsbelastung betrifft eine ganze Reihe von Berufsgruppen wie beispielsweise Landwirte, Maurer, Zusteller, Sportlehrer oder Erzieher, so die Expertin.
Konsequente Sonnenschutzmaßnahmen sind das beste Mittel, um einer Hautkrebserkrankung vorzubeugen. Dazu gehören sowohl technische Schutzmaßnahmen wie Sonnensegel auf Baustellen oder schattige Pausenplätze als auch organisatorische wie die an UV-Werte angepasste Einsatzplanung, UV-Schutzschulungen für Mitarbeiter und Führungskräfte und das Bereitstellen von Arbeitskleidung, Schutzbrillen sowie Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor. Zudem haben Beschäftigte, die viel Zeit im Freien verbringen, Anspruch auf eine Hautuntersuchung plus UV-Beratung durch einen Betriebsarzt.