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Hitze, Haut und Mimik

Wenn die Maske nervt

Wer in bestimmten Momenten keinen Mund-Nasen-Schutz gegen Corona-Infektionen trägt, muss zum Teil tief in die Tasche greifen. Von 10 bis 1000 Euro reichen die Bußgelder – je nach Bundesland und Situation. Für viele Menschen sind die Masken ein lästiges Übel, vor allem an heißen Tagen. Auch in anderen Situationen stören sie. Was man dagegen tun kann – ein Überblick mit Tipps.
dpa
03.07.2020  14:00 Uhr

Im Kreißsaal

Bei einer Geburt ist Atmen besonders wichtig. Trotzdem gelte in einigen Krankenhäusern bundesweit eine Maskenpflicht auch für Gebärende, kritisiert der Verein »Mother Hood«. »Das macht vielen Frauen Angst«, sagt Sprecherin Katharina Desery. Die Krankenhäuser wollten ihr Personal schützen. Das dürfe aber nicht zu Lasten der Frauen gehen. Auch der Deutsche Hebammenverband betont, wie wichtig das freie Atmen während der Geburt sei und dass dies mit Mund-Nasen-Schutz nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sei.

Könnten Hebammen und Ärzte durch das Tragen einer medizinischen Maske geschützt werden, erübrige sich das Tragen einer Mund-Nasen-Schutz-Maske für die Gebärende, so der Verband. So halten es in Berlin zum Beispiel die Geburtskliniken des landeseigenen Konzerns Vivantes. Wenn die Gebärdende keine Coronainfektion hat, braucht sie keine Maske zu tragen – alle anderen im Kreißsaal aber schon, sagt Sprecherin Mischa Moriceau.

Mit Hörgerät und Brille

Für Menschen mit Hörgeräten können Masken ein teures Vergnügen werden. Wenn sich die Hörhilfen beim Auf- oder Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung hinter dem Ohr lösen, bekommen Hörbehinderte das oft nicht mit. Denn sie hören das Geräusch beim Aufprall des Geräts auf den Boden oft nicht. Passanten können hier wachsam sein und helfen.

Auch beschlagene Brillengläser über einer Maske können insbesondere sehbehinderten Menschen die Orientierung erschweren. Ein anliegender Drahtbügel an der Oberseite der Mund-Nasen-Bedeckung kann helfen. Dann entweicht weniger Atemluft nach oben. Eine Maske im «Entenschnabel-Look» kann samt Bügel für weniger Beklemmung sorgen.

Bußgeld bei Missachtung der Maskepflicht

Bundesland Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht
Baden-Württemberg 15 – 30 € (seit 4. Mai)
Bayern 150 €
• bei Kindern unter 14 Jahren für die strafmündige Begleitperson)
• Inhaber von Geschäften müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Ein Verstoß hiergegen kann mit 5.000 € belegt werden.
Berlin 50 – 500 € (seit 27. Juni)
Brandenburg zunächst kein Bußgeld festgelegt
Bremen zunächst kein Bußgeld festgelegt
Hamburg 500 – 1.000 €
• nur für Ladeninhaber, die nicht darauf achten, dass die Kunden oder Angestellte einen Mundschutz tragen
Hessen 50 € für Wiederholungstäter
Mecklenburg-Vorpommern 25 €
Niedersachsen zunächst kein Bußgeld festgelegt
Ausnahme Wolfsburg: 50 €
NRW • zunächst kein Bußgeld festgelegt
• Ausnahmen: Aachen 35 €, Köln 150 €
• seit 4.Mai obliegt die Bemessung der Höhe den Ordnungsämtern
Rheinland-Pfalz 10 €
• tragen die Angestellten eines Geschäfts keine Maske, kann gegen den Inhaber ein Bußgeld von 250 € verhängt werden.
Saarland zunächst kein Bußgeld festgelegt
Sachsen zunächst kein Bußgeld festgelegt
Sachsen-Anhalt zunächst kein Bußgeld festgelegt
Schleswig-Holstein zunächst kein Bußgeld festgelegt
Thüringen 50 €
Quelle: Bußgeldkatalog.org
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