Wenn die Maske nervt |
Bei einer Geburt ist Atmen besonders wichtig. Trotzdem gelte in einigen Krankenhäusern bundesweit eine Maskenpflicht auch für Gebärende, kritisiert der Verein »Mother Hood«. »Das macht vielen Frauen Angst«, sagt Sprecherin Katharina Desery. Die Krankenhäuser wollten ihr Personal schützen. Das dürfe aber nicht zu Lasten der Frauen gehen. Auch der Deutsche Hebammenverband betont, wie wichtig das freie Atmen während der Geburt sei und dass dies mit Mund-Nasen-Schutz nur eingeschränkt oder gar nicht möglich sei.
Könnten Hebammen und Ärzte durch das Tragen einer medizinischen Maske geschützt werden, erübrige sich das Tragen einer Mund-Nasen-Schutz-Maske für die Gebärende, so der Verband. So halten es in Berlin zum Beispiel die Geburtskliniken des landeseigenen Konzerns Vivantes. Wenn die Gebärdende keine Coronainfektion hat, braucht sie keine Maske zu tragen – alle anderen im Kreißsaal aber schon, sagt Sprecherin Mischa Moriceau.
Für Menschen mit Hörgeräten können Masken ein teures Vergnügen werden. Wenn sich die Hörhilfen beim Auf- oder Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung hinter dem Ohr lösen, bekommen Hörbehinderte das oft nicht mit. Denn sie hören das Geräusch beim Aufprall des Geräts auf den Boden oft nicht. Passanten können hier wachsam sein und helfen.
Auch beschlagene Brillengläser über einer Maske können insbesondere sehbehinderten Menschen die Orientierung erschweren. Ein anliegender Drahtbügel an der Oberseite der Mund-Nasen-Bedeckung kann helfen. Dann entweicht weniger Atemluft nach oben. Eine Maske im «Entenschnabel-Look» kann samt Bügel für weniger Beklemmung sorgen.
Bundesland | Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht |
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Baden-Württemberg | 15 – 30 € (seit 4. Mai) |
Bayern |
150 € • bei Kindern unter 14 Jahren für die strafmündige Begleitperson) • Inhaber von Geschäften müssen dafür Sorge tragen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt. Ein Verstoß hiergegen kann mit 5.000 € belegt werden. |
Berlin | 50 – 500 € (seit 27. Juni) |
Brandenburg | zunächst kein Bußgeld festgelegt |
Bremen | zunächst kein Bußgeld festgelegt |
Hamburg |
500 – 1.000 € • nur für Ladeninhaber, die nicht darauf achten, dass die Kunden oder Angestellte einen Mundschutz tragen |
Hessen | 50 € für Wiederholungstäter |
Mecklenburg-Vorpommern | 25 € |
Niedersachsen |
zunächst kein Bußgeld festgelegt Ausnahme Wolfsburg: 50 € |
NRW |
• zunächst kein Bußgeld festgelegt • Ausnahmen: Aachen 35 €, Köln 150 € • seit 4.Mai obliegt die Bemessung der Höhe den Ordnungsämtern |
Rheinland-Pfalz |
10 € • tragen die Angestellten eines Geschäfts keine Maske, kann gegen den Inhaber ein Bußgeld von 250 € verhängt werden. |
Saarland | zunächst kein Bußgeld festgelegt |
Sachsen | zunächst kein Bußgeld festgelegt |
Sachsen-Anhalt | zunächst kein Bußgeld festgelegt |
Schleswig-Holstein | zunächst kein Bußgeld festgelegt |
Thüringen | 50 € |
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.