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Gefahren zur Weihnachtszeit

Wenn Kinder sich verbrennen

Die Weihnachtszeit birgt einige Gefahren, besonders für Kinder. Davor warnt die Apothekerkammer Niedersachen in einer Pressemitteilung. Schnell könnten sich die Kleinen beispielsweise verbrennen oder an einem heißen Getränk verbrühen.
Caroline Wendt
11.12.2024  14:00 Uhr

Im Notfall sollten Eltern schnell und besonnen handeln. Ist die betroffene Hautstelle mit Kleidung oder Schmuck bedeckt, gilt es, diese sofort zu entfernen. Bei festklebenden Kleidungsstücken empfiehlt die Kammer, den Stoff mit einer Schere abzuschneiden.

Bereits bei Verbrennungen ersten Grades – die Haut ist rot, trocken, geschwollen und schmerzt – sei bei Kindern ein Arztbesuch ratsam. Doch zunächst sei es wichtig zu kühlen. Aber Vorsicht: Bei Kindern sollten nur die Extremitäten abwechselnd für etwa 15 Minuten mit circa 20 °C kaltem Wasser behandelt werden, ansonsten drohen Unterkühlung oder Kälteschäden. Coolpacks und Eiswürfel sind laut der Kammer ungeeignet. Kühlende Gele oder Lotionen können aufgetragen und die Stelle mit einer sterilen Wundauflage abgedeckt werden.

Bei einer Verbrennung zweiten Grades entstehen Brandblasen, die keinesfalls aufgestochen werden dürfen. Die Verletzungen sollten bis zur ärztlichen Versorgung mit metallbeschichteter Gaze oder einem nicht klebenden Verband abgedeckt werden. Nach dem Arztbesuch werden meist Hydrokolloidpflaster verwendet.

Ein Fall für den Rettungswagen sind Verletzungen dritten und vierten Grades. Der Wundgrund ist ledrig und verkohlt und es sind keine Haare mehr vorhanden. Bei kleinen Kindern kann aber auch schon bei einer thermischen Verletzung zweiten Grades, die 5 Prozent oder mehr des Körpers betrifft, ein Notruf notwendig sein, um einen lebensgefährlichen Kreislaufschock zu verhindern.

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