Wer erhält noch kostenlose Antigentests? |
Die Personen, die sich nicht impfen lassen können, müssen Nachweise mitbringen, um kostenfrei getestet zu werden. Für sie sollen nur Antigentests für professionelle Anwender genutzt werden.
Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei die Gruppe zwischen 12 und 17 Jahren vorerst nur bis zum 31. Dezember 2021 einbezogen wird. Hierfür ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. Bei Minderjährigen können auch Schülerausweise oder Kinderreisepässe als Nachweis akzeptiert werden.
Schwangere können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenfrei testen lassen. Das ist mit der kürzlich veröffentlichten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu erklären, die inzwischen sowohl Kindern ab 12 Jahren als auch Schwangeren eine Covid-19-Impfung empfiehlt. Weiter können Personen einen kostenlosen Test in der Apotheke bekommen, wenn sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation keine Covid-19-Impfung erhalten. Hier muss ein ärztliches Attest im Original vorliegen.
Auch Studierende erhalten kostenlose Antigentests, wenn sie eine andere Schutzimpfung als die von Moderna, Biontech/Pfizer, Astra-Zeneca oder Janssen erhalten haben (gilt ebenfalls bis zum 31. Dezember 2021). Sie müssen ihren Studentenausweis sowie ihren Impfpass beim Testen vorlegen. In Bayern können sich alle Studierenden kostenlos bis zum 30. November 2021 testen lassen, hat das dortige Gesundheitsministerium beschlossen.
Und: Teilnehmer, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Covid-19 teilnehmen oder in den vergangenen drei Monaten teilgenommen haben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt. Diese müssen in der Apotheke einen Teilnahmenachweis vorlegen, der von den Studienverantwortlichen ausgestellt werden soll.
Ein kostenfreier Test in der Apotheke ist außerdem möglich, wenn dieser benötigt wird, um eine Absonderung wegen einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion zu beenden.
Ist ein Covid-19-Antigentest positiv ausgefallen, haben die Betroffenen zudem Anspruch auf eine bestätigende PCR-Diagnostik – egal ob der Test selbst gezahlt oder in Eigenanwendung durchgeführt wurde.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.