Wer kann wann gegen Covid-19 geimpft werden? |
Gestern hat der Impfstoff von Biontech/Pfizer als erster Corona-Impfstoff die Zulassung in in der EU erhalten. Die neue Coronavirus-Impfverordnung regelt nun, wer wann geimpft werden kann. / Foto: Adobe Stock/Khunatorn
Zunächst stehen nur begrenzt Impfdosen zur Verfügung. Diese sollen genutzt werden, um die Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Sterbefälle möglichst schnell zu reduzieren. Die neue Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) schreibt vor, welche Personengruppen mit welcher Priorität geimpft werden sollen. Die Verordnung sieht drei Prioritätsstufen für die Impfreihenfolge vor. Sie basiert auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) und ist vergangenen Freitag veröffentlicht worden. Mobile Impfteams sollen zunächst die am stärksten Gefährdeten vor Ort in Pflegeheimen und Kliniken Impfen. Die Impfung ist freiwillig, vor der Impfung ist ein Aufklärungsgespräch zum Ausschluss akuter Erkrankungen und Allergien vorgesehen.
Als Erstes geimpft werden sollen laut Verordnung Menschen über 80 Jahre, Bewohner in stationären Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheimen, aber auch Personen, die in ambulanten Pflegediensten betreut werden. Auch medizinisches Personal, das ein sehr hohes Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 hat, also vor allem Personen, die in Notaufnahmen, Rettungsdiensten oder Impfzentren arbeiten, fällt unter die erste Prioritätsstufe. Demnach gehören auch Apotheker und PTA, die sich freiwillig für die Mithilfe in Impfzentren gemeldet haben, in diese Kategorie und können mit als Erste geimpft werden.
In die zweite Prioritätsgruppe fallen alle Personen, die über 70 Jahre alt sind, zudem Menschen mit Vorerkrankungen oder Risikofaktoren wie Trisomie 21, Demenz oder Organtransplantationen. Außerdem sollen enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen oder schwangeren Personen geimpft werden. Auch Personen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind hier gelistet. In diese Gruppe fallen darüber hinaus Personen, die in Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünfte untergebracht sind, zudem medizinisches Personal, das ein erhöhtes Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus hat. Auch Teile von Polizei und Ordnungskräften, die beispielsweise bei Demonstrationen im Einsatz sind, fallen in die zweite Gruppe . Ihre weniger gefährdeten Kollegen zählen zur dritten Kategorie.
Coronaviren lösten bereits 2002 eine Pandemie aus: SARS. Ende 2019 ist in der ostchinesischen Millionenstadt Wuhan eine weitere Variante aufgetreten: SARS-CoV-2, der Auslöser der neuen Lungenerkrankung Covid-19. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronaviren.