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STIKO zu Covid-19-Impfung
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Wer sollte Impfschutz jährlich auffrischen?

Bestimmten Personengruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst, jeweils mit dem an die aktuellen Varianten angepassten Impfstoff. 
AutorKontaktPZ
Datum 16.01.2024  12:00 Uhr

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland sei inzwischen mehrfach gegen Covid-19 geimpft und habe eine oder mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht, stellt die STIKO im »Epidemiologischen Bulletin Nr. 2/2024« fest. Eine Basisimmunität ist aus Sicht der Kommission erreicht, wenn drei SARS-CoV-2-Antigen-Kontakte erfolgt sind, davon mindestens ein Kontakt durch eine Impfung. Diese biete für Personen ab 18 Jahren ohne erhöhtes Risiko – inklusive Schwangere – einen ausreichenden Schutz vor schweren Covid-19-Verläufen, sodass keine weitere Impfung empfohlen wird.

Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit erhöhtem Infektionsrisiko sollten ihren Schutz dagegen einmal jährlich im Herbst durch eine Impfung auffrischen lassen. Dabei soll ein zugelassener mRNA- oder proteinbasierter Impfstoff mit einer jeweils von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Variantenanpassung verwendet werden. Immungesunde Personen der Risikogruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.

Zu den Risikogruppen zählen unverändert:

  • ältere Menschen ab 60 Jahre
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Patienten ab dem Alter von sechs Monaten mit einer Grundkrankheit, die mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf einhergeht
  • Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko in der medizinischen und/oder pflegenden Versorgung mit direktem Kontakt zu Patienten oder Bewohnern
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen ab dem Alter von sechs Monaten von Personen, bei denen nach einer Covid-19-Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist

Als risikobehaftete Grunderkrankungen stuft die STIKO weiterhin folgende Krankheiten ein:

  • chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, zum Beispiel chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • Erkrankungen des ZNS wie chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • angeborene oder erworbene Immundefizienz, zum Beispiel bei HIV-Infektion, chronisch-entzündlichen Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie etwa nach Organtransplantation
  • aktive neoplastische Krankheiten
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