Wichtige Schritte bei der Ersteinweisung |
Juliane Brüggen |
13.02.2025 14:00 Uhr |
Anspruchsberechtigt sind Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre bei:
Die Leistung kann alle 12 Monate oder bei einem Wechsel des Inhalationsgeräts erbracht werden. Sie bezieht sich nur auf Arzneimittel und ist bei Hilfsmitteln wie Kompressor-Inhalationsgeräten nicht abrechenbar. Wie genau die pharmazeutische Dienstleistung abläuft und was zu beachten ist, kann hier nachgelesen werden.