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Leitlinie gegen Diskriminierung
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Wie mobil dürfen Menschen mit Diabetes sein?

Als Mensch mit Diabetes Autofahren? Das ist zum Glück in aller Regel kein Thema mehr. Doch nicht jede gesetzliche Vorgabe trägt dem Rechnung. Die Deutsche Diabetese Gesellschaft (DDG) stellte deshalb im Rahmen einer Pressekonferenz die aktualisierte S2e- Leitlinie »Diabetes und Straßenverkehr« vor. Sie zeigt inhaltlich klar, dass Menschen mit Diabetes in den allermeisten Fällen alles können.
AutorKontaktIsabel Weinert
Datum 09.12.2025  14:00 Uhr
Wie mobil dürfen Menschen mit Diabetes sein?

Noch vor ein paar Jahrzehnten lag das Risiko für Typ-1- und auch für Typ-2-Diabetiker, eine schwere Unterzuckerung zu bekommen, während sie Auto fahren, und damit zur echten Gefahr für andere zu werden, nicht ganz niedrig. Seither jedoch hat die Therapie in jeder Hinsicht erhebliche Fortschritte gemacht. Medikamente bei Typ-2-Diabetes führen kaum noch oder gar nicht mehr in Hypoglykämien. Der Prozentsatz der an Verkehrsunfällen mit verantwortlichen Diabetiker liegt nun sehr niedrig und deutlich geringer, als derjenige von Menschen mit anderen Krankheiten. Trotzdem werden Menschen mit Diabetes immer noch diskriminiert, so dürfen sie etwa nicht als Polizist arbeiten und auch nicht als Pilot ein Flugzeug führen.

Um an dieser Stelle für verbindliche Klarheit zu sorgen, für Menschen mit Diabetes, aber auch für Behörden, Mediziner und Gutachter, wurde die S2e-Leitlinie »Diabetes und Straßenverkehr« aktualisiert. Die jetzige Fassung zeigt klar auf, dass und warum Menschen mit Diabetes heute alles können und können sollten. 

Dabei nannte der Mitautor der Leitlinie, der Wetzlarer Internist und Diabetologe Dr. med. Friedrich W. Petry, auf der heutigen Pressekonferenz der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) drei wesentliche Gründe, die Diabetikern heute auf allen Ebenen, auch im Beruf, alle Chancen lassen sollten: 

  • moderne Medikamente bei Typ-2-Diabetes: Sie bergen höchstens noch ein geringes Unterzuckerungspotenzial, meistens gar keines. Insulin bei Typ-1- und Typ-2-Diabetes kann nach wie vor in Unterzuckerungen führen, doch um das Risiko so gering wie möglich zu halten, greifen die beiden folgenden Punkte.
  • technische Errungenschaften: Kontinuierliche Mess-Systeme erlauben jederzeit den Blick auf den aktuellen Blutzuckerwert und vermindern dadurch auch bei insulinpflichtigem Diabetes drastisch das Risiko, eine Unterzuckerung nicht mitzubekommen. Insulinpumpen und Closed-Loop-Systeme tragen zu einer guten Stoffwechsel-Einstellung ohne Blutzuckerspitzen nach oben oder unten bei.
  • Schulungen: zum Beispiel das Unterzucker-Wahrnehmungstraining für Menschen mit Diabetes, die Unterzuckerungen nicht (mehr) früh genug wahrnehmen. Diese Schulungen sind heute bundesweit flächendeckend etabliert.

Die Leitlinien nennen laut Petry auch dezidiert, wie Menschen mit Diabetes vor und während des Autofahrens handeln müssen und was sie nicht dürfen: 

  • Vor jeder Autofahrt muss der Blutzucker gemessen werden.
  • Bei Werten oberhalb 90 mg/dl (bei Schwangeren oberhalb 80 mg/dl) dürfen Diabetiker die Fahrt beginnen, wenn nicht triftige Gründe – wie etwa die Trendangabe des Sensors steil nach unten – dagegen sprechen.
  • Bei Werten unter 90 mg/dl und bei jedem Verdacht auf eine Unterzuckerung während der Fahrt dürfen Menschen mit Diabetes nicht starten beziehungsweise müssen sie unverzüglich anhalten, Kohlenhydrate etwa in Form von Traubenzucker essen (bei Unterzuckerung) und sollen möglichst 20 Minuten abwarten, bevor sie nach erneuter Blutzuckerkontrolle wieder starten können.
  • Achtung auf der Fahrt: Der Blick auf die Sensor-App im handy zum Checken des Blutzuckerwertes ist erlaubt, das Handy aber betätigen oder gar in der Hand halten, gilt als Ordnungswidrigkeit.
  • Der Technik dürfen Menschen mit Diabetes nicht blind vertrauen! Werte, die nicht zur sonstigen Konstellation passen, müssen immer mittels einer blutigen Blutzuckermessung überprüft werden.

Petry fasste zusammen: »Die Leitlinie gibt konkrete Empfehlungen für mehr Sicherheit und Teilhabe. Sie fasst erstmals alle Handlungsempfehlungen zusammen. Sie richtet sich nicht nur an Menschen mit Diabetes, sondern auch an behandelnde Diabetes-Teams. Sie dient als verlässliche Grundlage für Beratung, Bewertung, Begutachtung und auch für politische Entscheidungen«.

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