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Digitale Verordnungen

Wissenswertes zum E-Rezept für PTA

Die offizielle Einführung des E-Rezepts rückt immer näher – es sind nur noch einige Monate, sollte es bei dem geplanten Startdatum bleiben. Die bundesweite freiwillige Testphase soll im vierten Quartal beginnen. Was ist der aktuelle Stand?
Juliane Brüggen
26.08.2021  16:00 Uhr

Viel Zeit ist nicht mehr – geplant ist, am 1. Januar 2022 mit dem E-Rezept zu starten. Wie sich die elektronische Verordnung in der Praxis darstellt, haben bisher nur wenige Apotheken erfahren. Die Testphase hat am 1. Juli 2021 in der Fokusregion Berlin-Brandenburg begonnen. Zunächst waren dort noch keine realen Verordnungen mit echten Patientendaten im Einsatz. Der weitere Zeitplan sieht aber vor, dass Arztpraxen und Apotheken das E-Rezept ab 1. Oktober 2021 bundesweit für apothekenpflichtige Arzneimittel auf freiwilliger Basis testen können.

Ab dem 1. Januar 2022 soll es dann ernst werden: Die elektronische Verordnung wird verpflichtend. Papierrezepte verschwinden aber nicht komplett aus der Apotheke, da bestimmte Arzneimittel und Produkte nicht sofort elektronisch verordnet werden können und besondere Versorgungsformen (zum Beispiel Sprechstundenbedarf) noch nicht erfasst sind.

Im ersten Schritt wird das E-Rezept verpflichtend für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankversicherung (GKV), inklusive Rezepturen. Aber auch Selbstzahler, die GKV-versichert sind, können sich ihre Arzneimittel ab diesem Zeitpunkt elektronisch verordnen lassen. Eine Ausnahme bilden Betäubungsmittel und Arzneimittel mit den teratogenen Stoffen Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid, die der Arzt zunächst weiterhin auf den Sonderformularen (BtM- und T-Rezept) verordnet. Auch bei Haus- und Heimbesuchen verwenden Ärzte weiterhin das Papierrezept, ebenso bei technischen Problemen oder wenn die Versichertennummer nicht bekannt ist (Ersatzverfahren).

Was steht nicht (sofort) als E-Rezept zur Verfügung?

Anfangs sind einige Verordnungen noch nicht über das E-Rezept möglich, dazu gehören:

  • BtM- und T-Rezepte
  • Verordnungen von Verbandmitteln, Teststreifen, Medizinprodukten und bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung (= sonstige nach § 31 SGB V in die Arzneimittelversorgung einbezogene Produkte)
  • Verordnungen von Hilfsmitteln
  • Verordnungen von Sprechstundenbedarf
  • Verordnungen zulasten von Kostenträgern, die nicht zur GKV zählen (zum Beispiel Sozialhilfe oder Bundespolizei)
  • Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen, den sogenannten DiGAs

Schrittweise wird die elektronische Verordnung ausgeweitet. In Planung sind auch elektronische Empfehlungen für apothekenpflichtige Arzneimittel, die dem »Grünen Rezept« entsprechen, sowie die Möglichkeit E-Rezepte auch grenzüberschreitend einzulösen, beispielsweise in einem anderen Mitgliedsstaat der EU.

Ob Privatversicherte das E-Rezept ab dem 1. Januar 2022 nutzen können, steht noch nicht fest. Derzeit fehlen noch die Schnittstellen für die Abrechnung.

Zwei Wege: Papierausdruck oder Gematik-App

Patienten erhalten das E-Rezept entweder über die App der Gematik oder über einen Papierausdruck. In beiden Fällen enthält ein Data-Matrix-Code die Rezeptinformationen. Der Arzt sendet die elektronischen Verordnungsdaten über die Telematik-Infrastruktur (TI) an den E-Rezept-Fachdienst, wo sie verschlüsselt hinterlegt sind. Von dort kann der Patient die Daten über die App abrufen und entweder damit in eine Apotheke seiner Wahl gehen oder aus dem integrierten Verzeichnis eine Offizin auswählen, an die er es weiterleiten möchte. Außerdem kann er direkt über die digitale Anwendung eine Abhol- oder Lieferoption wählen (Abholung, Botendienst, Versand).

Nach der Zuweisung des E-Rezepts erhält die Apotheke die E-Rezept-Kennung (ID) sowie den Schlüssel zum Abruf der Verordnungsdaten vom E-Rezept-Fachdienst. Über die App können Apotheke und Kunde außerdem miteinander kommunizieren, zum Beispiel hinsichtlich der Verfügbarkeit oder dem Abholzeitpunkt.

E-Rezept als Papierausdruck

Auf dem Papierausdruck finden sich ein Data-Matrix-Codes für jede einzelne Verordnung sowie ein Code für die Einlösung aller Verordnungen. Die Anzahl der Einzelverordnungen ist auf drei Stück begrenzt.

Scannt die Apotheke den großen Code rechts oben ein, löst sie damit alle Einzelverordnungen gleichzeitig ein. Der Patient hat aber auch die Möglichkeit, nur einzelne Präparate in einer bestimmten Apotheke einzulösen. Dazu scannt die Apotheken den jeweiligen kleinen Code ein. Allerdings kann ein einmal eingelöster Code kein zweites Mal verwendet werden.

Abläufe in der Apotheke und Rezeptänderungen

E-Rezepte werden direkt im Warenwirtschaftssystem angezeigt, eine manuelle Eingabe der Verordnung ist nicht erforderlich. Die einfachste Variante ist, dass der Arzt ein Arzneimittel mit PZN aus der Verordnungssoftware ausgewählt hat. Freitextverordnungen sind aber weiterhin möglich, zum Beispiel bei Rezepturen. Wie bisher gilt es, die Regelungen zur Rezeptbelieferung, zum Beispiel Rabattverträge, einzuhalten. Wie die Verarbeitung eines E-Rezepts konkret in der Warenwirtschaft aussehen kann, hat die Pharmazeutische Zeitung (PZ) vor kurzem in ihrem Online-Interview-Format »PZ Nachgefragt« vorgestellt.

Hat der Arzt das E-Rezept mittels Signatur final erstellt, sind die Daten nicht mehr veränderbar. PTA und Apotheker können aber wie bisher bestimmte Anpassungen vornehmen. Diese werden anhand bestimmter Schlüssel im Dispensierdatensatz hinterlegt und müssen mit einem elektronischen Heilberufsausweis (HBA) legitimiert werden.

Nehmen PTA Änderungen am Rezept vor, muss diese Dokumentation beziehungsweise Änderung am Abgabedatensatz durch den HBA eines Apothekers signiert werden. Für diese Rezeptkontrolle haben Apotheker laut Gematik bis zum Ende des nächsten Werktages Zeit.

Bekommen PTA einen elektronischen Berufsausweis?

Apotheker und Pharmazieingenieure können bereits einen elektronischen Heilberufsausweis über die Landesapothekerkammer erhalten. PTA sollen – wie auch andere Gesundheitsfachberufe – im Jahr 2022 ebenfalls einen elektronischen Berufsausweis (EBA) erhalten. Die Pilotphase hierfür läuft bereits.

*Dieser Text wurde im April 2022 aktualisiert.

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