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Generisches Maskulinum entfällt
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»Zu Risiken und Nebenwirkungen …« neu formuliert

Die Aussage »… und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker« wird ab dem 27. Dezember 2023 nicht mehr in der Werbung für Arzneimittel zu hören oder zu lesen sein. Eine neue, gendergerechtere Formulierung tritt an ihre Stelle.
AutorKontaktPZ
Datum 28.12.2023  12:00 Uhr

Keine Umetikettierung oder ähnliches nötig

Für Apotheken ändert sich mit der Neuformulierung nichts. Der Warnhinweis sei nach § 4 Abs. 3 S. 1 HWG bei jeder Öffentlichkeitswerbung, also bei »Werbung außerhalb der Fachkreise«, zu geben.

Bei den Produktetikettierungen auf der Arzneimittelpackung und in Packungsbeilagen handele es sich nach der gesetzlichen Wertung aber nicht um Werbung im Sinne des HWG, erklärte eine Sprecherin kürzlich auf PZ-Anfrage. »Wir gehen davon aus, dass Arzneimittelpackungen diesen Hinweis daher nicht aufweisen, sodass es insoweit in den Apotheken keinen Handlungsbedarf gibt.«

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