PTA-Forum online Avoxa
instagram facebook

Arbeitsgruppe
-
13 Nahrungsergänzungsmittel kritisch bewertet

Eine Arbeitsgruppe hat sich auf europäischer Ebene mit kritischen Nahrungsergänzungsmitteln auseinandergesetzt. 13 Stoffe sollen ihrer Ansicht nach überprüft und in ihrer Verwendung eingeschränkt werden. 
AutorKontaktJuliane Brüggen
Datum 05.07.2024  11:00 Uhr

Nahrungsergänzungsmittel sind wenig reguliert. Die Präparate unterliegen dem Lebensmittelrecht und benötigen – anders als Arzneimittel – meist keine Zulassung. Höchstmengen sind für die enthaltenen Stoffe nur selten festgesetzt oder nicht verbindlich. Zudem fehlt es an EU-weit harmonisierten Regeln, besonders bei Stoffen, die nicht zu den Vitaminen und Mineralstoffen gehören, zum Beispiel Pflanzenextrakte.

Nun haben Expertinnen und Experten auf EU-Ebene 13 Stoffe identifiziert, die schädlich für die Gesundheit sein könnten, zum Beispiel, weil sie in zu hohen Dosen angeboten werden oder anfällig für Wechselwirkungen sind. Die Arbeitsgruppe ist Teil der »Heads of Food Safety Agencies«, einem informellen Zusammenschluss der nationalen Lebensmittel-Sicherheitsbehörden innerhalb der EU – darunter auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

Für die potenziell kritischen Substanzen empfiehlt die Gruppe ein »Artikel-8-Verfahren«, mit dem Stoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden, in der EU reguliert oder verboten werden können. Die eingeschränkten Stoffe finden sich dann in Anhang III der Verordnung »über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln« (EG Nr. 1925/2006).

Stoffe mit potenziellen Risiken

Im Detail haben die Expertinnen und Experten folgende Substanzen identifiziert, die ihrer Ansicht nach bewertet und reguliert werden sollten:

  • Traubensilberkerze (Actaea racemosa)
  • Cumarin in pflanzlichen Zubereitungen
  • Curcumin (Curcuma spp.-Zubereitungen)
  • Johanniskraut (Hypericum perforatum)
  • Maca (Lepidium meyenii)
  • Ätherische Öle aus Melaleuca spp. (zum Beispiel Teebaumöl)
  • Melatonin
  • Indisches Basilikum (Ocimum tenuiflorum)
  • Piperin
  • p-Synephrin in Citrus spp.-Zubereitungen
  • Erd-Burzeldorn (Tribulus terrestri), auch Erdsternchen genannt
  • Tryptophan
  • Schlafbeere (Withania somnifera), auch Ashwagandha genannt

Bei Curcumin, Maca, ätherischen Ölen aus Melaleuca spp., Indischem Basilikum, Piperin, Erdsternchen und Ashwagandha könnte laut Bericht ein karzinogenes, mutagenes oder reproduktionstoxisches Potenzial vorliegen. Diese Substanzen sollten daher als erste das »Artikel-8-Verfahren« durchlaufen, lautet die Empfehlung.

Die Arbeitsgruppe regt unter anderem an, mögliche unerwünschte Effekte für die Gesundheit sowie maximale Aufnahmemengen zu beurteilen (Gesamtzufuhr und Zufuhr über Supplemente). Auch sollten vulnerable Personengruppen definiert werden, die möglicherweise sensibler auf die Substanz reagieren.

TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa