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Neue orale Corona-Medikamente

Alles Wichtige zu Lagevrio und Paxlovid

Seit Beginn des Jahres können Ärzte mit Molnupiravir (Lagevrio®) erstmals ein orales Medikament bei einer Covid-19-Infektion verordnen. Ein zweites, das Kombipräparat Paxlovid®, soll bald folgen. Für Bestellung, Beratung, Abgabe und Abrechnung gelten besondere Regelungen.
Verena Schmidt
25.01.2022  14:00 Uhr

80.000 Therapieeinheiten von Lagevrio hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) für Januar 2022 beschafft und zur Verfügung gestellt. Ärzte können das Präparat Patienten bei einer Covid-19-Infektion verordnen, wenn diese keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Beim Umgang mit dem Präparat gelten besondere Regeln, die das BMG in einer entsprechenden Allgemeinverfügung veröffentlicht hat.

Demnach ist das Prozedere wie folgt: Der behandelnde Arzt stellt dem positiv getesteten Patienten bei entsprechender Indikation eine Verordnung über Lagevrio aus. Er erklärt dem Patienten Wirkung und potenzielle Risiken des Arzneimittels und führt einen PCR-Test durch, falls bislang nur ein Schnelltestergebnis vorliegt. Die Verordnung übermittelt der Arzt dann direkt an die Apotheke. Das ist laut § 4 Abs. 1 Arzneimittel-Verschreibungsverordnung etwa auch fernmündlich, also per Telefon, möglich, wenn die Anwendung keinen Aufschub erlaubt. Die Apotheke muss sich hierbei über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit verschaffen. Schließlich muss der Arzt die Verschreibung unverzüglich nachreichen.

Apotheken dürfen Lagevrio nur nach Verordnung des Arztes für einen bestimmten Patienten beim Großhandel bestellen und abgeben. Eine Bestellung auf Vorrat ist nicht erlaubt. Der Großhandel liefert Lagevrio laut Allgemeinverfügung dann »unverzüglich« an die bestellende Apotheke aus. Diese wiederum muss das Arzneimittel dann »so bald als möglich« an den Patienten abgeben.

Der Patient kann darauf bestehen, dass ihm das Arzneimittel per Botendienst nach Hause geliefert wird. Die Apotheke muss dem Medikament bei der Abgabe Folgendes beilegen: Das Dokument »Hinweise für den Anwendenden« in Papierform, das auf einer Internetseite des BfARM bereitgestellt wird, plus ein Begleitschreiben des Lagevrio-Herstellers MSD mit Kontakthinweisen. Dieses liefert der Großhandel an die Apotheke aus.

Apotheken erhalten für die Abgabe 30 Euro (netto) pro Packung, weitere 6,72 Euro (netto) bei Lieferung per Botendienst. Die Abrechnung erfolgt über das Muster-16-Rezept beziehungsweise das blaue Privatrezept. Unter der Angabe der Bund-PZN 17936094 kann die Apotheke monatsweise mit ihrem Rechenzentrum abrechnen, spätestens aber bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monats.

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