Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom? |
Wie auch vor bestimmten anderen planbaren Operationen haben gesetzlich Versicherte bei drohender Amputation unterhalb oder oberhalb der Knöchelregion aufgrund des diabetischen Fußsyndroms einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Während dieser neutralen Beratung können sie Fragen stellen, Zweifel äußern und mit dem Arzt besprechen, ob der Eingriff notwendig ist oder ob es eingriffsvermeidende Alternativen gibt. Der Erstmeiner, also der Arzt, der in diesem Fall die Amputation empfiehlt, ist verpflichtet, den Betroffenen und seinen Angehörigen auf ihr Recht auf eine Zweitmeinung hinzuweisen. Selbst kann sich dieser Arzt auch eine Zweitmeinung einholen.
Eckhard erläutert: »Man sitzt als Tochter am Krankenbett seines Vaters mit diabetischem Fußsyndrom, und plötzlich kommt die Information: Hier steht eine Amputation an. Dann ist es gut zu wissen, dass ich mich nicht dafür rechtfertigen muss, wenn ich gern eine zweite Meinung hätte, ob es wirklich keine Alternative zu der vorgeschlagenen Zehen-, Fuß-, Unter- oder gar Oberschenkelamputation gibt.« Für die Betroffenen sei es zudem wichtig zu wissen, dass eine Amputation nur äußerst selten dringend stattfinden müsse, um das Leben des Patienten zu retten. Das ist etwa der Fall, wenn eine Infektion so weit fortgeschritten ist, dass nicht mehr viel Zeit bleibt, um eine Entscheidung zu treffen.
Neben der fachlichen Expertise ist es wichtig, dass der Zweitmeiner unabhängig ist, also kein Arzt aus der Einrichtung ist, die den geplanten Eingriff durchführen will. Qualifizierte Ansprechpartner findet man auf der Kampagnenseite im Internet. Wer eine Zweitmeinung einholen möchten, sollte seinen behandelnden Arzt (Erstmeiner) bitten, die für das Gespräch notwendigen Unterlagen (Befunde, Untersuchungsergebnisse) in Kopie für den Zweitmeiner mitzugeben oder an diesen zu senden. Dem Patienten entstehen dafür keine Kosten.
Im Rahmen der Kampagne stellt Eckhard aber auch klar: »Es ist weder so, dass wir alle Amputationen vermeiden können, noch dass wir immer und unbedingt jede Amputation verhindern müssen.« Im Einzelfall, in der individuellen Abwägung aller Für und Wider und immer im Zusammenspiel des interdisziplinären Teams und im Einklang mit dem Patienten könne es im Einzelfall besser sein, eine Extremität zu amputieren. Einen pauschalen Marker dafür gebe es nicht. Auch gebe es Patienten, die nach der Amputation sagen: »Hätte ich gewusst, dass ich mit der Prothese so gut unterwegs sein kann, hätte ich mich vielleicht schon früher für eine Amputation entschieden.« In der Regel bedeute jedoch jede nicht amputierte Gliedmaße gewonnene Lebensqualität für den Patienten, weiß Eckhard.
Menschen mit Diabetes haben im Rahmen der Vorsorgeprogramme (DMP Diabetes) Anspruch auf eine mindestens jährliche ärztliche Fußuntersuchung. Bei akuten Problemen helfen auch spezialisierte Fußbehandlungseinrichtungen weiter. Podologen und Fußpfleger weisen auf Auffälligkeiten hin.