PTA-Forum online
Kabinettsentwurf

Apotheken-Reformgesetz – die nächste Stufe

Der Kabinettsentwurf zum Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) liegt vor. In weiten Teilen entspricht er dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), doch bei Zweigapotheken, den Regeln für Filialverbünde und zu Honorarverhandlungen gibt es leichte Anpassungen.
PZ
16.07.2024  15:00 Uhr

Vorgaben für »Zweigapotheken«

Folgende Regelungen zu den Zweigapotheken sind konkret vorgesehen: Sie müssen in einer Entfernung liegen, die dem Inhaber innerhalb »einer angemessenen Zeitspanne die Wahrnehmung seiner persönlichen Verantwortung als Betreiber erlaubt«. Der Betreiber muss mindestens eine der Apotheken (Hauptapotheke) persönlich führen, jede weitere Apotheke (Filial- oder Zweigapotheke) kann der Betreiber persönlich führen oder in schriftlicher oder elektronischer Form einen oder zwei Apotheker als Verantwortliche benennen.

Ändert sich der Verantwortliche, ist dies zwei Wochen vor der Änderung in schriftlicher oder elektronischer Form anzuzeigen. Sind zwei Verantwortliche als Leiter einer Filial- oder Zweigapotheke vorgesehen, sollen ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten abgegrenzt werden, was schriftlich oder elektronisch festzulegen ist.

In Orten oder Ortsteilen mit eingeschränkter Arzneimittelversorgung erteilt die zuständige Behörde auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke. Maximal zwei pro Inhaber sind zulässig. Die entsprechende Erlaubnis soll für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten und kann im Anschluss erneuert werden.

Zweigapotheken sollen weiterhin montags bis sonnabends zur Dienstbereitschaft für die Dauer von vier Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten verpflichtet sein. Nun sollen aber die zuständigen Behörden zusätzliche Zeiten der Dienstbereitschaft anordnen dürfen, um die Arzneimittelversorgung, insbesondere im Nachtdienst, sicherzustellen.

Neuregelung des Honorars

Beim Honorar bleibt es bei der geplanten Umverteilung. Die prozentuale Vergütung soll in zwei Schritten von 3 auf 2 Prozent sinken, das Fixum von 8,35 auf 9 Euro steigen. Weiter gefasst und gleichzeitig konkreter sind die Vorgaben für die Verhandlungslösung für die Zukunft. Mit Wirkung ab 2027 sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) das Honorar selbst aushandeln.

Neu ist, dass auch die prozentuale Marge mit verhandelt werden soll, statt wie bisher geplant nur das Fixum. Sofern erforderlich, können Kassen und Apothekerschaft ein gemeinsames Gutachten in Auftrag geben.

In der Begründung heißt es dazu: »Von den Vereinbarungspartnern sind im Rahmen der Vereinbarung insbesondere die Entwicklungen der Versorgungssituation zur Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung, die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes und der Grundlohnsumme zu berücksichtigen. Die insbesondere zu beachtenden Indizes und Entwicklungen sind nicht abschließend und können durch das Bundesministerium für Gesundheit um weitere geeignete Grundlagen erweitert werden.« Das BMG kann also weitere Vorgaben machen und Datengrundlagen festlegen. Und: »Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität gilt.«

Es bleibt bei der geplanten Erhöhung des Zuschlags für den Nacht- und Notdienstfonds von 21 auf 28 Cent pro Packung. Wie im Referentenentwurf vorgesehen, wird gleichzeitig der Zuschlag für die pharmazeutischen Dienstleistungen von 20 auf 13 Cent gesenkt. Auch hier findet also nur eine Umverteilung statt, entgegen der von Gesundheitsminister Lauterbach versprochenen Stärkung der Apotheken.

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.
TEILEN
Datenschutz

Mehr von Avoxa