Apotheker planen Musterprozess zu Rezeptur-Retaxationen |
Rückenwind in einem etwaigen Rechtsstreit könnte der DAV durch ein anderes Verfahren erhalten, das der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) gegen die AOK Nordwest führt. Der Fall liegt derzeit beim Bundessozialgericht (BSG). Die Kasse hatte wiederholt auch bei Rezeptur-Rezepten retaxiert, die nicht von den Anlagen 1 und 2 der Hilfstaxe betroffen waren. Während der AVWL hier von einer Abrechnung nach AMPreisV ausging, erstattete die Kasse nur entsprechend der tatsächlich verwendeten Menge einen anteiligen Arzneimittelpreis.
Schließlich traf man sich in der Sache vor Gericht. Das Sozialgericht Münster wie auch im Berufungsverfahren das Landessozialgericht Essen gaben der Apothekerseite recht und verpflichteten die Kasse zur Erstattung des vollen Preises. Ausgestanden ist die Sache aber noch nicht. Die AOK Nordwest ist in Revision gegangen und strebt vor dem BSG eine höchstrichterliche Klärung an.
Dort wird nun letztinstanzlich über die Auslegung des § 5 Absatz 2 AMPreisV hinsichtlich der Frage gestritten, ob bei der Berechnung der Festzuschüsse auf Rezepturarzneimittel vom Einkaufspreis der üblichen Abpackung eines verwendeten Stoffes beziehungsweise der erforderlichen Packungsgröße verwendeter Fertigarzneimittel auszugehen ist, selbst wenn bei der Zubereitung des Rezepturarzneimittels der Inhalt der üblichen Abpackung beziehungsweise Packungsgröße nicht vollständig verbraucht wird. Einen Termin zur Verhandlung gibt es noch nicht.