Arbeitshilfen zu pharmazeutischen Dienstleistungen |
Die ABDA stellt unter anderem praktische Checklisten zur Verfügung. / Foto: Getty Images/jayk7
Die umfangreichen Informationen und Arbeitshilfen finden Apotheken im Mitgliederbereich der ABDA-Website unter www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen. Dort werden die vertraglich vereinbarten pharmazeutischen Dienstleistungen und Prozesse (Flussdiagramm) beschrieben. Neben den ausführlichen Beschreibungen sollten sich Apotheken die zahlreichen Arbeitsmaterialien ansehen, darunter auch Dokumente zur Datenerfassung, Gesprächsleitfäden, Standardarbeitsanweisungen sowie Checklisten und Flyer zur Arzt- und Patienteninformation ansehen. Zudem findet sich eine Vorlage für eine schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten, da dieser jeweils schriftlich einwilligen muss, bevor die jeweilige Dienstleistung durchgeführt werden kann, und den Erhalt quittieren muss. Auch Angaben, wie das Ganze abgerechnet wird und zu welchen Preisen, finden sich auf der Homepage, ebenso ein Abrechnungsmuster.
Die Informationen und Materialien stehen jeweils einzeln für die fünf abrechnungsfähigen pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung. Jede Dienstleistung hat eine Sonder-Pharmazentralnummer (SPZN) erhalten:
Zu der pharmazeutischen Betreuung spezieller Patientengruppen, also den Organtransplantierten sowie Patienten mit oraler Antitumortherapie, sind noch Arbeitsmaterialen in Arbeit, die sukzessive ergänzt werden.