Pharmazeutische Dienstleistungen |
Seit dem 10. Juni 2022 dürfen Apotheken ihren Patienten fünf pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und erhalten dafür eine Vergütung. Dazu gehören spezielle Medikationsberatungen, die Schulung zu Inhalationsgeräten und die Kontrolle von Blutdruckwerten. Details zu den Leistungen, zur Abrechnung und zum Anspruch stellt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zur Verfügung.