Apotheker kämpfen um ihre Position |
22.06.2015 10:43 Uhr |
Von Daniel Rücker / Die Bundesregierung setzt auf den Medikationsplan. Im E-Health-Gesetz ist seine Einführung geregelt. Die Aufgaben der Apotheker bei dieser zweifelsfrei pharmazeutischen Aufgabe sind allerdings vorerst sehr überschaubar.
Das Jahr 2015 hatte für die Apotheken gut angefangen. Mitte Januar informierte der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die Bundesregierung werde den von Apothekern lange geforderten Medikationsplan einführen. Patienten, die mindestens fünf Medikamente regelmäßig einnehmen, erhielten einen Anspruch auf diese Dienstleistung. Die Apotheker begrüßten Gröhes Vorstoß. Ein konsequent geführter Medikationsplan sei eine entscheidende Voraussetzung für ein systematisches Medikationsmanagement, sagte Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, damals. Es sei gut, über den Plan die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen voranzubringen. Ab 1. Oktober 2016 soll der Anspruch auf einen Medikationsplan gelten.
Die Freude der Apotheker über den Medikationsplan verflog jedoch ziemlich schnell. Entgegen der ursprünglichen Aussage des Bundesgesundheitsministers war für die Apotheker beim Medikationsmanagement nur eine kleine Nebenrolle vorgesehen. Der Medikationsplan eines Patienten soll vor allem vom Hausarzt geführt werden. Fachärzte und Apotheker können auf den Plan zugreifen, »sofern Veranlassung dazu besteht«, hieß es im Entwurf zum E-Health-Gesetz. Deshalb ist für die Apotheker kein Honorar für die Arbeit am Medikationsplan vorgesehen.
Teil der Beratung
Zwar sollen Patienten ihren ausgedruckten Medikationsplan in die Apotheke mitnehmen, damit PTA oder Apotheker die OTC-Arzneimittel in den Plan eintragen können. Dies ist für die Bundesregierung jedoch keine Leistung, die eine Bezahlung rechtfertige. Die Bearbeitung des Medikationsplans sei vielmehr »Teil der Beratung« – also kostenlos. Eine größere Bedeutung sollen die Apotheker laut Gesundheitsministerium erst dann bekommen, wenn aus dem Papier-Medikationsplan ein digitaler wird, der auf der Elektronischen Gesundheitskarte hinterlegt werden kann. Wann dies so weit ist, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.
Die Apotheker sind zwar über das Vorgehen des Ministeriums verärgert, sie wollen beim Medikationsplan aber nicht lockerlassen. Nicht nur der Arzt müsse den Medikationsplan regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren, sondern auch die Apotheker. Rund 40 Prozent der abgegebenen Arzneimittel stammen aus der Selbstmedikation, argumentiert die ABDA. Die Ärzte hätten aber keinen Überblick darüber, welche Medikamente ihr Patient selbst kauft. Einen vollständigen Medikationsplan könne es deshalb nur in Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern geben.
Selbst die Hausärzte wundern sich, dass die Apotheker beim Medikationsplan weitgehend außen vor bleiben sollen. Natürlich sehen sich die Mediziner in der Hauptrolle, ganz allein wollen sie mit dieser Aufgabe nicht gelassen werden. Die Bundesärztekammer sieht die Fachärzte und die Krankenhäuser ebenfalls in der Pflicht und bei der Selbstmedikation setzen die Ärzte ohnehin auf die Apotheker. Verbraucherschützer weisen zudem auf die große Zahl an Menschen in Deutschland hin, die keinen Hausarzt oder Stammapotheker haben.
Das letzte Wort über den Medikationsplan ist noch nicht gesprochen. Es ist deshalb richtig, dass die Apotheker hartnäckig bleiben. Das ist auch deshalb wichtig, weil der Medikationsplan als therapieverbesserndes Element nicht ausreicht. Zum Plan gehören zwangsläufig die Medikationsanalyse als Startpunkt und das Medikationsmanagement in der Therapie. Klare Vorgaben zu den Zuständigkeiten beim Medikationsmanagement sind nach der Überzeugung der Apotheker ebenfalls eine wichtige Vorgabe für die Zusammenarbeit der Heilberufe. Und letztlich wird es ohne eine Honorierung aller Beteiligten nicht gehen, macht die ABDA klar und hält damit ihre Forderung nach einem Honorar aufrecht. /