Außenarbeiter haben Recht auf Hautkrebsvorsorge |
Katja Egermeier |
09.11.2020 16:30 Uhr |
»Diese Definition erfüllen mehr als 5 Millionen Beschäftigte in Deutschland, die damit vorsorgeberechtigt sind«, erklärt John. Gemäß der derzeit geltenden Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) kann die Angebotsberatung alle 3 Jahre in Anspruch genommen werden. Dabei führen Arbeitsmediziner die Beratung und die Untersuchung durch und holen bei unklaren Hautbefunden den Rat eines Hautarztes ein. Arbeitnehmer können die Vorsorge auch ablehnen.
Für Professor John ist diese Angebotsvorsorge ein bedeutender erster Schritt in die richtige Richtung. »Nur durch frühzeitige Aufklärung über die Folgen von UV-Strahlung in Verbindung mit konsequentem Sonnenschutz an Außenarbeitsplätzen können wir die derzeit weiter steigenden Zahlen beim berufsbedingten Hautkrebs langfristig senken.« Darüber hinaus bestehe die Hoffnung, dass dieses betriebliche Angebot auch »Vorsorgemuffel« mobilisiert werden, die sonst die gesetzliche Hautkrebsfrüherkennung nicht wahrnehmen.
Die bundesweite Aktionswoche »haut+job« ist Teil der gesamteuropäischen Initiative »Healthy Skin@Work« unter dem Dach der Europäischen Akademie für Dermatologie und Venerologie (EADV). Ziel der Kampagne ist es, die Zahl der beruflich bedingten Hauterkrankungen deutlich zu verringern und den Hautschutz am Arbeitsplatz zu verbessern.
Die Aktionswoche steht alljährlich ganz im Zeichen der Aufklärung über Ursachen beruflicher Hauterkrankungen und über mögliche Schutz- und Therapiemaßnahmen. In Deutschland wird die Kampagne vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) getragen.