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Wasser in der Rezeptur

BAK-Arbeitshilfe neu veröffentlicht

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Anfang dieses Jahres die jahrelang zurückgezogene Arbeitshilfe zur Verarbeitung von Wasser bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln neu veröffentlicht. Der genaue Titel lautet: »Verfahrensanweisung: Wasser als Ausgangsstoff für die Herstellung der Rezeptur- und Defekturarzneimittel und zur Rekonstitution«.
AutorKontaktAndreas Melhorn
Datum 12.03.2020  13:00 Uhr

Mit Prüfzertifikat

Gabi und Paula gehen wieder ins Labor. Dort erklärt Gabi, woher sie das Gereinigte Wasser bekommen, seit der Ionenaustauscher im Keller liegt. Weil in der Apotheke nur unregelmäßig Rezepturarzneimittel hergestellt werden, ist sie auf gekauftes Gereinigtes Wasser umgestiegen. Es gibt industriell hergestelltes Gereinigtes Wasser mit Prüfzertifikat. Es wird in einem Bag-in-box-System angeboten, bei dem das Wasser in einem Beutel in einem Karton geliefert wird. Die PTA entnimmt das Wasser über einen Hahn, den sie vorher jedes Mal mit einem rückstandsfreien Desinfektionsmittel desinfizieren muss. Die Arbeitshilfe der BAK nennt zu diesem Zweck Isopropylalkohol 70 % (V/V). Die ersten 10 ml Wasser werden verworfen. Der Vorteil des Bag-in-box-Systems liegt in der Lagerungsfähigkeit des Wassers. In Flaschen bezogenes Gereinigtes Wasser muss nach der Erstentnahme am Ende des Tages verworfen werden.

Wie jeder Ausgangsstoff muss auch das Gereinigte Wasser vor Benutzung geprüft werden. Laut DAC/NRF ist die Identitätsprüfung aber nur wenig aufwendig. Die PTA prüft nur Aussehen und Geruch sowie den Brechungsindex. Die Qualität ist durch das ordnungsgemäße Prüfzertifikat bestätigt.

Die Apotheke muss die mikrobielle Qualität des Wassers regelmäßig extern prüfen lassen. Am besten nimmt die PTA eine Probe kurz vor Ende der Verwendbarkeitsfrist. Eine Prüfung erfolgt alle sechs Monate und später, nachdem ein paarmal die Qualität nachgewiesen wurde, nur noch einmal pro Jahr.

Wasser für Injektionszwecke kann theoretisch ebenfalls in der Apotheke gewonnen werden, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in der Apotheke gegeben sind. Gabi hat das noch nie gemacht.

Steriles Wasser für Injektionszwecke (Ph. Eur.) kann als Fertigarzneimittel gekauft werden, was auch die Arbeitshilfe der BAK empfiehlt. Als Fertigarzneimittel muss es vor Einsatz nicht geprüft werden. Am Ende des Arbeitstages werden die Reste der angebrochenen Packung verworfen.

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