Bei Blinddarmentzündung operieren oder abwarten? |
Eine rechtzeitig vorgenommene Blinddarmoperation ist ein Routineeingriff mit einer sehr geringen Komplikationsrate. Im Normalfall dauert der Eingriff nicht länger als ein paar Minuten. Um Sicherheit über die Ursache der Entzündung zu erhalten, wird der entfernte Wurmfortsatz nach dem Eingriff immer histologisch untersucht. Grundsätzlich werden zwei chirurgische Vorgehensweisen unterschieden: die klassische Operation und ein minimal-invasiver Eingriff per Endoskop; beides geschieht unter Vollnarkose. Die Entscheidung hängt von zahlreichen Faktoren wie Gewicht, Alter und Allgemeinzustand des Patienten ab.
Beim erstgenannten Verfahren, der sogenannten offenen Blinddarmoperation, setzt der Chirurg einen sechs Zentimeter langen, horizontalen Schnitt auf der rechten Seite unterhalb des Nabels. Diese Methode wird vor allem gewählt, wenn eine weitreichende Entzündung vorliegt. Der Chirurg klemmt zuführende Blutgefäße am Wurmfortsatz ab und entfernt diesen. Der verbleibende Stumpf wird mit einer speziellen Naht vernäht. Danach schließt der Operateur die Bauchdecke schichtweise und näht oder klammert als letztes die Hautwunde.
Der Vorteil der minimal-invasiven Operation ist es, dass der Patient das Krankenhaus schneller verlassen kann als nach einer herkömmlichen Operation, nämlich in der Regel bereits am dritten statt am fünften Tag. Allerdings dauert der minimal-invasive Eingriff etwas länger.
Vor einigen Jahren sorgte eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zu Blinddarmoperationen bei Kindern und Jugendlichen für Aufregung. Was die Gemüter erhitzte, war nicht die Tatsache, dass in 2014 bundesweit mehr als 18.000 Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren am Blinddarm operiert worden waren, sondern die regionalen Unterschiede. Diese von der Techniker Krankenkasse (TK) durchgeführte Auswertung zeigte: Während in Bremen 95 Blinddarmoperationen auf 100.000 Heranwachsende kamen, waren es in Nordrhein-Westfalen 183 und in Bayern 208. Diese Unterschiede seien medizinisch kaum zu erklären, so die TK. Sie folgerte, dass offenbar überflüssige Blinddarmoperationen durchgeführt würden. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie beurteilte diese Schlussfolgerung als unzulässig und wies auf methodische Fehler der Studie hin. Letztlich blieb Aussage gegen Aussage stehen und hinterließ bei manchem Laien ein ungutes Gefühl.