| Katja Egermeier |
| 09.11.2021 12:30 Uhr |
Zwar können auch synthetische Wirkstoffe wie beispielsweise Barbiturate oder Benzodiazepine Schlafstörungen kurzfristig lindern. Diese sind jedoch verschreibungspflichtig - zumal sie immer auch mit Nebenwirkungen verbunden sind. Über Einsatz und Einnahmedauer entscheidet der behandelnde Arzt.
Stehen nicht verschreibungspflichtig, also zur Selbstmedikation zur Verfügung – nicht zuletzt auch sogenannte Antihistaminika–, so sollte das Apothekenteam bei ihrer Abgabe detailliert stets über Dosierungen, Einnahmezeitpunkte und die Dauer der Einnahme informieren. Auch diese Mittel sollten nicht länger als zwei Wochen eingenommen werden, warnt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Denn rezeptfrei heiße nicht gleich harmlos. So oder so sei es stets angezeigt, die Ursachen zu hinterfragen und den Schlafstörungen durch eine angepasste Tagesstruktur, Meditations- und Entspannungstechniken sowie Achtsamkeitsübungen gezielt entgegenzuwirken.