Berufskrankheiten erkennen und frühzeitig melden |
Besonders häufig sind Hautkrankheiten wie Hautkrebs. / © Getty Images/CasarsaGuru
Erkranken Beschäftigte im Zusammenhang mit Belastungen am Arbeitsplatz, kann eine Berufskrankheit vorliegen. Besonders häufig sind dabei unter anderem Hautkrankheiten wie Hautkrebs, zeigen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Bei Anerkennung einer Berufskrankheit haben Betroffene Anspruch auf umfassende finanzielle und gesundheitliche Leistungen. Wichtig ist aber, den oft langwierigen Prozess frühzeitig anzustoßen.
So rät die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in einer aktuellen Mitteilung:
Aber wie läuft diese Prüfung eigentlich ab? Das Anerkennungsverfahren beginnt in der Regel, wenn Arzt, Arbeitgeber, Krankenkasse oder auch die betroffene Person selbst den Verdacht bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden. Arbeitgeber oder Ärzte seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger oder an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständige Stelle zu melden, so die BG BAU.
Der Versicherungsträger – also zum Beispiel die Berufsgenossenschaft – prüft dann, ob die Erkrankung durch die Arbeit verursacht wurde und ob sie eine Berufskrankheit ist. Dazu werden etwa ärztliche Gutachten erstellt. Je nach Fall wird mittels Fragebogen festgestellt, welchen Belastungen und Einwirkungen Versicherte während ihres Arbeitslebens ausgesetzt waren. Auch persönliche Befragungen oder Untersuchungen am Arbeitsplatz sind möglich, wie das Bundesarbeitsministerium erklärt. Unter Umständen kann die Prüfung daher auch mehrere Monate dauern.