Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover, warnt vor den Folgen der geplanten Neuregelung für Rezepturen: Leider schlage sich das BMG voll auf die Seite der Kassen. Dabei stehe deren Weigerung der Erstattung des vollen Packungspreises »vor der gerichtlichen Erosion«. Gemeint sind die laufenden Prozesse gegen die Retaxationen.
Rezepturen würden damit noch unwirtschaftlicher: »Viele Apotheken werden sie sich schlicht nicht mehr leisten können«, so Schwintek. Er fordert eine Anpassung der Arbeitspreise an die realen Kosten, eine faire Vergütung der vollen Packung, wenn Restmengen verfallen, und eine Stärkung der Selbstverwaltung mit »gleich langen Spießen« statt politischer Interventionen zulasten von Versorgern und Versorgung.
Im aktuellen »vertragslosen Zustand« rechnen die Apotheken nach AMPreisV ab. Teilweise retaxieren die Kassen dies jedoch und erstatten nur anteilige Preise. Der DAV unterstützt daher die Klage eines Apothekers aus Westfalen-Lippe vor dem Sozialgericht Münster. »Aus Sicht des DAV darf das Anfertigen von Rezepturen mit Blick auf Stoff- und Arbeitspreise kein Zuschussgeschäft für die Apotheken sein, sondern muss betriebswirtschaftlich auf soliden Füßen stehen«, erklärt ein Sprecher gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. »Umso genauer analysiert und bewertet der DAV die aktuellen Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.«
Weitere Details sollen in der Stellungnahme zu den Referentenentwürfen enthalten sein. Bis zum 7. November kann die ABDA – wie rund 100 weitere aufgeforderte Verbände – ihre Stellungnahme ans BMG schicken. Die Verbändeanhörung findet am 6. November statt.