Insgesamt sei die Strahlenbelastung als niedrig einzuordnen, so Wöckel. »Eine komplette Untersuchung entspricht etwa 0,2 bis 0,4 Millisievert – das ist deutlich weniger als die jährliche natürliche Strahlenbelastung und entspricht einer natürlichen Exposition von mehreren Wochen.« Dabei seien die Strahlenrisiken bei jüngeren Frauen unter 50 Jahren als geringfügig höher einzuschätzen als bei älteren Frauen, erklärt Professor Dr. Hajo Zeeb, Leiter der Abteilung Prävention und Evaluation, Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS), Bremen. »Daher ist die Schaden-Nutzen-Abwägung etwas ungünstiger für die jüngere Altersgruppe, aber immer noch deutlich positiv.«
Die höhere Brustdichte bei jüngeren Frauen erschwere zwar die radiologische Analyse in gewissem Maße, die digitale Mammografie bleibe aber das Verfahren der Wahl. »Es liegt bei den Zentren sehr viel Erfahrung mit dieser Methodik und ihrer Qualität vor«, sagt Zeeb.
Da die Screening-Einheiten und die einladenden Stellen ihre Prozesse anpassen müssen, sieht der GBA eine Übergangslösung vor: Die neu anspruchsberechtigten Frauen können sich voraussichtlich ab dem 1. August 2027 über die sogenannten Zentralen Stellen selbst für einen Untersuchungstermin in den Screening-Einheiten anmelden. Persönliche Einladungen erhalten sie dann voraussichtlich ab Januar 2028, teilt der GBA mit.
Der Beschluss zur Ausweitung wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Parallel aktualisiert der GBA die Versicherteninformation. »Werden die Beschlüsse rechtlich nicht beanstandet, treten sie am 1. August 2027 in Kraft«, informiert der Ausschuss. Ab diesem Stichtag könnten dann die neu anspruchsberechtigten Frauen am Screening teilnehmen.