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Kein BtM mehr
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Cannabis in der Apotheke richtig lagern

Medizinalcannabis ist seit fast einem Jahr kein Betäubungsmittel mehr und muss daher auch nicht mehr im Tresor gelagert werden. Wie lagert man die Arzneidroge am besten? Tipps gab die Pharmazierätin Grit Spading beim diesjährigen Cannabis-Fortbildungstag der Apothekerkammer Schleswig-Holstein in Neumünster.
AutorKontaktPZ
Datum 26.02.2025  14:00 Uhr
Mit Cannabis an den Teedrogen-Arbeitsplatz

Mit Cannabis an den Teedrogen-Arbeitsplatz

Sie erinnerte an die Trennung von Teedrogen-Arbeitsplatz und Rezeptur. »Kein Hin- und Herspringen mit Cannabisblüten dazwischen.« Vielmehr sollte gegebenenfalls über die Anschaffung einer Analysenwaage für den Tee-Arbeitsplatz nachgedacht werden, wenn Einzeldosen abgefasst werden müssen. Spading betonte zudem, dass Cannabisblüten nicht in der Originalverpackung an den Patienten weitergereicht werden dürfen.

In Ausnahmefällen, wenn beispielsweise durch Platzmangel nichts anderes machbar sei, könne der Teedrogen-Arbeitsplatz im Labor integriert werden und der Abzug mit einem Reinigungsplan (Cannabis-Cross-Kontamination durch Anhaftung) genutzt werden, wenn keine anderen Tätigkeiten gleichzeitig stattfinden. »Klären Sie das gegebenenfalls mit Ihrer Aufsichtsbehörde.«

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