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Cannabis – was genau ist bald erlaubt?

Es ist eines der großen gesellschaftspolitischen Vorhaben der Ampel-Koalition – und jetzt am Ziel: Der Besitz von Cannabis wird für Erwachsene in Grenzen erlaubt. Bei der Umsetzung gibt es aber noch offene Fragen.
dpa
26.03.2024  14:00 Uhr

Am Ende war es noch eine Zitterpartie. Die heftig umkämpfte Legalisierung von Cannabis hat am 22. März 2024 die letzte Hürde im Bundesrat genommen – aber das war bis fast zuletzt ungewiss. Nach dem Showdown in der Länderkammer ist das Gesetz der Ampel-Koalition beschlossene Sache. Erwachsene können demnach schon bald legal Cannabis konsumieren: voraussichtlich ab Ostermontag, den 1. April – wenig Vorlauf also für die kontrollierte Freigabe der Droge mit zahlreichen Regeln und Vorgaben.

Warum kommt eine Legalisierung?

In der Drogenpolitik ist es eine Zäsur. »Cannabis ist trotz des bisherigen Verbots sehr weit verbreitet«, sagte der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert. Ein Umdenken und mehr Jugendschutz seien also dringend notwendig. Gesundheitsminister Karl Lauterbach setzt darauf, Risiken zu begrenzen und den Schwarzmarkt mit verunreinigtem Stoff zurückzudrängen. Er hebt aber auch die Botschaft hervor: »Es wird zwar legal, aber es gibt Probleme.« Bisher wüssten viele Eltern nicht, wie schädlich der Konsum sei. Vor allem junge Erwachsene sollten auf erhöhte Gefahren hingewiesen werden.

Wie soll die Legalisierung umgesetzt werden?

Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Der Umgang damit ist künftig zwar per Gesetz grundsätzlich verboten – aber es gibt drei Ausnahmen für Personen ab 18 Jahren. Diese betreffen den Besitz bestimmter Mengen, den privaten Eigenanbau sowie Anbau und Weitergabe in speziellen Vereinen.

Generell nicht zu den verbotenen Tätigkeiten zählt gemäß den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen der Eigenkonsum, wie es im Gesetzentwurf heißt. Tabu bleiben sollen der Umgang mit Cannabis und der Konsum in den militärischen Bereichen der Bundeswehr.

Was genau soll für Volljährige künftig möglich sein?

Erlaubt wird der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.

Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

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