Card-Link-Verfahren kommt |
Smartphone-Anwendungen zur mobilen Einlösung von E-Rezepten werden bald verfügbar sein. / Foto: Getty Images/Anita Kot
Es dürfte nun recht schnell gehen. Nachdem heute die Gematik die Spezifikation für die Umsetzung eines weiteren Wegs zur E-Rezept-Einlösung veröffentlicht hat, können die Entwickler loslegen. Schätzungen zufolge könnten nach erfolgter Zulassung in acht bis zehn Wochen die ersten Apps vorliegen, mit denen Patienten über ihr NFC-fähiges Smartphone ein E-Rezept online einlösen können. Bislang ist eine Einlösung nur via Tokenausdruck, Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) oder per E-Rezept-App der Gematik möglich.
Wie in der Spezifikation beschrieben, soll mit dem Verfahren der Aufbau einer sicheren Verbindung von einer Smartphone-App zur TI möglich sein. »Der eHealth-Card-Link (eH-CL) verbindet sich nach innen mit einem Konnektor und nach außen mit einem Kartenlesegerät des Nutzers, der eine Karte anbinden möchte.« In beiden Richtungen komme das TLS-Protokoll (Transport Layer Security) zur Absicherung der Verbindung zum Einsatz – ein Verschlüsselungsprotokoll zur sicheren Datenübertragung im Internet.
Da sich der eH-CL gegenüber dem Konnektor wie ein E-Health-Kartenterminal (eHKT) verhalte, sollen für Card Link alle entsprechenden Anforderungen gelten. Des Weiteren sind genaue technische Vorgaben aufgeführt, die die Absicherung der Verbindung nach außen zum NFC-fähigen Smartphone (Client des Nutzers) garantieren sollen.
Das nun bald zur Verfügung stehende Card-Link-Verfahren wurde auf Druck der Versandapotheken etabliert. Sie sahen sich bei der E-Rezept-Einlösung via EGK und PIN-Eingabe außen vor. Und hatten dem Bund mit Klage gedroht, falls für sie kein adäquater Einlöseweg für das E-Rezept etabliert würde.
Das Verfahren wurde gegen den Willen der anderen Gematik-Gesellschafter vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) durchgeboxt. Das Ministerium hält im Gematik-Gremium eine 51-Prozent-Mehrheit. Vertreter von Apotheken, Ärzten, Kliniken und Kassen hatte einstimmig dagegen gestimmt. Sie befürchten ein großes Sicherheitsrisiko bei dem Verfahren. Aus ihrer Sicht müssten beim Card-Link-Verfahren dieselben Sicherheitsanforderungen erfüllt werden, wie bei jeder anderen TI-Anwendung auch. Dies ist aus ihrer Sicht aber nicht der Fall.
Um tiefer in das Thema einzusteigen, hören Sie die Podcast-Folge »Die Card-Link-Gefahr« mit PZ-Chefredakteur Alexander Müller. Er sagt: »Die Versandhändler haben das Card-Link-Verfahren angestoßen und dem Bund mit Klage gedroht, falls es nicht kommt. Man kann also davon ausgehen, dass es da eine große Erwartungshaltung gibt.« Doch verhilft Card-Link dem Versandhandel wirklich zu einem Boom? Noch sind viele Fragen offen: Wie gut funktioniert die NFC-Verbindung in der Praxis? Was ist mit dem Schutz der sensiblen Patientendaten?
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.