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E-Rezept online einlösen
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Card-Link-Verfahren kommt

Nachdem die Gematik die technischen Vorgaben für das Card-Link-Verfahren veröffentlicht hat, können App-Entwickler nun starten und die Einlösung des E-Rezepts per Smartphone möglich machen. 
AutorKontaktPZ
Datum 26.03.2024  10:00 Uhr
GKV und ABDA warnen vor Risiken

GKV und ABDA warnen vor Risiken

Der GKV-Spitzenverband betonte gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung, es sei »nicht angemessen«, dass es für die Apps in diesem Bereich kein gesondertes Zulassungsverfahren geben soll. Hier könne jeder Apps entwickeln und niemand prüfe, was die Apps dann mit den Daten machen. Es könne nicht sein, dass alles in der TI hochsicher und zugelassen sein müsse, hier aber nun der freie Markt ohne Überprüfung einfach eine App anbieten dürfe.

Die ABDA warnt ebenfalls ausdrücklich vor diesem Verfahren. Es bringe für die Patientinnen und Patienten »erhebliche Sicherheitsrisiken« mit sich, so ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die anderen Gesellschafter mit Ausnahme des BMG hätten in den Gremien der Gematik mehrfach auf die Unsicherheiten bei Card Link hingewiesen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) habe Bedenken angemeldet, so Overwiening im Nachgang zum Gematik-Beschluss vergangene Woche.

Die Gematik ihrerseits sieht den vierten Einlöseweg via Card Link als eine befristete »Übergangslösung«. Für zukünftige Anwendungen soll primär die Gesundheits-ID zum Einsatz kommen.

 

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